Mein ist nicht dein
25. März 2002Wie das geistige Eigentum eines Autoren oder eines Komponisten urheberrechtlich geschützt ist, so sind auch technische Erfindungen keineswegs zur allgemeinen Nachahmung frei. Der Unterschied besteht jedoch darin, dass eine neue Idee aus dem Technikbereich erst dann geschützt ist, wenn der Staat dies verbrieft hat - sprich: wenn ein Patent erteilt worden ist.
Patentmüdigkeit in Deutschland
Patente dokumentieren bis zu einem gewissen Grad die Schöpferkraft einer Volkswirtschaft. Außerdem errichten sie Zugriffbarrieren nach außen. Marktvorsprung und nicht selten Marktmonopol sind die logische Folge. In Deutschland werden vergleichsweise wenig Patente angemeldet. Seit Jahren schon zeigt sich, dass die Patentdynamik in den USA und Japan wesentlich höher ist als hierzulande. Das heißt aber nicht, dass in Deutschland nichts erfunden würde.
Verwertungsprivileg für Hochschulprofessoren
Universitäten haben keinen Zugriff auf patentverdächtige Ideen. Die Professoren entscheiden allein, wem sie ihre Erfindungen zugänglich machen. Die Krux: Jede Idee, die in einer Universitätsschrift veröffentlicht wird, kann nicht nachpatentiert werden. Das verbieten das deutsche und auch das europäische Patentrecht.
Viele gute und marktfähige Ideen bleiben deshalb in der Schublade. Denn kein Unternehmen ist willens, Geld in die Weiterentwicklung eines solchen ungeschützten Produkts oder Verfahrens zu stecken. Unpatentiert können sie weltweit von jedermann imitiert werden.
Europaweite Patente als Kostenfalle
Jedes Land ist für den Schutz seines geistigen Eigentums selbst verantwortlich. Die Patentgesetze sind in jedem Land unterschiedlich. Wer seine Erfindung nicht nur im eigenen Land vermarkten will, der muss auch in allen anderen Zielländern Patentschutz beantragen. Das ist mit erheblichen Kosten verbunden. Seit mehr als 100 Jahren wird deshalb versucht, das Patentrecht international anzugleichen und zu vereinfachen. (arn)