Menschenrechte im digitalen Zeitalter
26. November 2014Der für Menschenrechte zuständige Ausschuss der Vereinten Nationen hat eine verschärfte Resolution zum Schutz der Privatsphäre im digitalen Zeitalter angenommen. Der Text befasst sich erstmals auch mit der Erfassung und Nutzung von Metadaten. Bei dem deutsch-brasilianischen Vorstoß geht es beispielsweise um Angaben zu angerufenen Telefonnummern, Verbindungsdauer oder aufgerufenen Webseiten.
"Persönliche Informationen müssen tabu sein"
Das "rechtswidrige und willkürliche" Ausspähen dieser persönlichen Daten sei mit dem Recht auf Privatsphäre nicht zu vereinbaren, heißt es in der Resolution. Metadaten enthüllten persönliche Informationen und könnten "Einblicke in das Verhalten, die sozialen Beziehungen, private Vorlieben und die Identität" von Menschen geben.
Die in New York von weiteren 65 Staaten unterstützte Resolution soll im Dezember der UN-Vollversammlung zur Annahme vorgelegt werden. Sie ist zwar rechtlich nicht bindend für die Mitgliedsstaaten, kann aber eine deutliche politische oder moralische Dynamik bewirken. Zudem soll ein UN-Sonderberichterstatter zum Recht auf Privatsphäre ernannt werden.
"Überwachung muss verhältnismäßig sein"
Der deutsche Botschafter bei den Vereinten Nationen, Harald Braun, erkannte in seiner Rede vor dem UN-Ausschuss an, dass Überwachung zur Vorbeugung und Verfolgung von Straftaten und Terrorismus beitragen könne. Trotzdem müsse ein Staat beweisen, dass seine Überwachungsaktivitäten "notwendig und verhältnismäßig" seien. Der nun angenommene Vorschlag sei ein Impuls für einen besseren Schutz des Rechts auf Privatsphäre in der internationalen Gemeinschaft, teilte die deutsche UN-Vertretung mit. Es handele sich um ein starkes Signal, Menschenrechte im digitalen Zeitalter ernst zu nehmen.
se/haz (afp, dpa)