Bewährungsstrafen im Prozess um Heckler & Koch
21. Februar 2019In dem Prozess mussten sich fünf frühere Angestellte der schwäbischen Rüstungsfirma Heckler & Koch wegen illegaler Waffenexporte nach Mexiko verantworten. Konkret geht es um den Verkauf von G36-Sturmgewehren, Maschinenpistolen und Zubehör in vier mexikanische Unruheprovinzen, in die Waffenausfuhren verboten waren.
Das Stuttgarter Gericht befand nun zwei ehemalige Mitarbeiter für schuldig, zwischen 2006 und 2009 rund 4700 Sturmgewehre und Zubehör in mexikanische Unruheprovinzen geliefert zu haben. Eine frühere Mitarbeiterin wurde zu 17 Monaten und ein ehemaliger Angestellter zu 22 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Die Frau soll laut dem Urteil zudem 250 Sozialstunden ableisten, der Mann eine Buße von 80.000 Euro zahlen.
"Dieses Verfahren ist kein Tribunal über deutsche Rüstungspolitik", machte der Richter klar. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sich ein früherer Vertriebsleiter der bandenmäßigen Ausfuhr von Waffen aufgrund von erschlichenen Genehmigungen schuldig gemacht hat. Die Sachbearbeiterin wurde wegen Beihilfe verurteilt.
Drei Freisprüche
Drei weitere Angeklagte - zwei ehemalige Geschäftsführer und ein früherer Vertriebsleiter - wurden freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte für drei der fünf Angeklagten Haftstrafen zwischen 22 und 33 Monaten gefordert. Für die beiden anderen beantragte sie Freisprüche. Die Verteidigung plädierte in allen fünf Fällen auf Freispruch.
Das Landgericht erlegte zudem dem Unternehmen in Oberndorf ein Bußgeld in Höhe von 3,7 Millionen Euro auf. Nach Ansicht der Kläger hätte Heckler & Koch 4,1 Millionen Euro Strafe zahlen sollen. Das trifft die Firma mit einem Jahresumsatz von rund 200 Millionen Euro hart. Das Unternehmen selbst war nicht angeklagt.
Die umstrittenen Waffen sollen auch 2014 im Fall der Massenverschleppung von Studenten im Bundesstaat Guerrero zum Einsatz gekommen sein. Damals verschwanden 43 Studenten.
kle/as (afp, dpa, epd)