1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen

Mittelalter in der Moderne

Daniel Scheschkewitz9. März 2004

Mit der Behandlung der Guantanamo-Häftlinge verletzen die USA rechtsstaatliche Gepflogenheiten und damit eigene Verfassungsnormen. Ein Grundsatzurteil des Obersten Gerichtshofs ist überfällig, meint Daniel Scheschkewitz.

https://p.dw.com/p/4lVT

Für Präsident George W. Bush sind es alles "schlechte Menschen". Verteidigungsminister Donald Rumsfeld weiß immerhin dass "diese Menschen nicht bloß Autos geklaut haben". Ansonsten sind die USA der Öffentlichkeit, den Angehörigen und nicht zuletzt den Guantanamo-Häftlingen selbst bisher alle rechtstaatlichen Beweise schuldig geblieben. Wie in einem rechtsfreien Raum wird die amerikanische Militärbasis auf Kuba immer noch dazu benutzt, Hunderte von Menschen ohne Anklage, ohne Rechtsbeistand, ohne Akteneinsicht und ohne Perspektive auf ein ordentliches Verfahren gefangen zu halten.

Ausreichend ist allein der bloße Verdacht, diese Menschen könnten Krieg gegen Amerika geführt, für den gewaltsamen Dschihad in den Lagern der El Kaida trainiert oder andere terroristische Straftaten begangen haben. Wobei der Umstand, was genau eine terroristische Straftat darstellt, Definitionsache der Herren im Pentagon bleibt. Die nämlich sind für das Schicksal der Guantanamo-Häftlinge verantwortlich, solange bis sie vor ein Militärgericht gestellt und abschließend vieleicht noch der Gnade oder Ungnade des Präsidenten zugeführt werden.

Verstoß gegen Rechtsgrundsätze

Die USA berufen sich dabei auf das Kriegsrecht, obgleich die Insassen von Guantanamo selbst nie die Uniform einer regulären Armee getragen haben. Mit dieser Begründung verweigern ihnen die USA auch den Kriesgefangenen-Status, gleichwohl behauptet man, sie gleichermaßen zu behandeln. Das alles macht nach rechtsstatlichen Prinzipien keinen Sinn und spricht den juristischen Standards westlich-demokratischer Zivilisationen Hohn. Aber die USA verstoßen damit auch gegen eigene Verfassungsnormen, denn auch hierzulande gilt der Rechtsgrundsatz "in dubio pro reo" ("im Zweifel für den Angeklagten".

Deshalb darf ein Beschuldigter nicht ohne Anklage auf unbestimmte Zeit hinter Gitter weggeschlossen werden, schon gar nicht in Isolationshaft, sowie das in Guantanamo unter zum Teil menschenunwürdigen Bedingungen geschieht. Es ist dewegen höchste Zeit, dass der oberste Gerichtshof in den USA hier ein Grundsatzurteil fällt. Nur so kann den Angehörigen der Zugang zu rechtsstaatlichen Verfahren eröffnet werden. Und nur so kann den Menschenrechten und der Menschenwürde wieder zu ihrem Recht verholfen werden, auf die sich die Bush-Regierung in ihrem weltweiten Feldzug gegen den Terror doch sonst so gerne beruft.