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Kulturgut: „Wir machen das jetzt richtig“

Berthold Stevens14. Januar 2016

Monika Grütters auf DW: „Es gibt inzwischen ein globales Bewusstsein dafür, dass Kunstwerke nicht nur wichtig sind für das Land, aus dem sie stammen, sondern, dass es immer um das Menschheitskulturerbe als Ganzes geht.“

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Monika Grütters zum zum Kulturgutschutzgesetz
Bild: DW

Grütters: 'We must act against this trade'

Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) äußerte sich im Interview der Deutschen Welle zur geplanten Novelle des Gesetzes zum Schutz von Kulturgut. Es gebe eine „Fürsorgepflicht auch für Kunstwerke, die nicht bei uns zu Hause entstanden sind“.

Um diesen Schutz umfassend zu stärken und besser gegen den illegalen Handel mit Kulturgut vorzugehen, wird die Bundesregierung die bestehenden Gesetze im Bereich des Kulturgutschutzes in einem neuen Gesetz zusammenführen.

Länder, in denen Kunstwerke sicher sind, wie beispielsweise Deutschland, hätten „eine Verantwortung auch für das Erbe anderer Staaten, auch dort vor Ort“, sagte Grütters. Und wenn man es dort nicht sichern könne, etwa weil es sich um Krisen- und Kriegsgebiete handele, werde über „Safe-haven-Zonen“ diskutiert. Das sei stets dem „Interesse am Menschheitserbe geschuldet und das ist zumindest ein guter Bewusstseinsschritt in der Welt“, so Grütters.

Deutschland ist Nachzügler bei der Anpassung der gesetzlichen Regelung an den internationalen Standard. Leider sei man erst 2007 der UNESCO-Konvention zum Kulturgutschutz von 1970 beigetreten. Grütters: „Die Rückgabe illegal nach Deutschland gebrachter Kulturgüter an die Herkunftsstaaten konnte bisher nicht vernünftig gelingen. Auch da versuche ich jetzt, durch diesen Gesetzentwurf mehr öffentliches Bewusstsein dafür zu schaffen. Es ist wichtig, das eigene nationale Erbe auch zu beschützen und vor Abwanderung zu bewahren. Natürlich auch, illegalem Treiben und Handel einen Riegel vorzuschieben. Wir sind spät, machen das jetzt aber richtig“, so die Staatsministerin.

Auch terroristische Vereinigungen nutzen den illegalen Kunsthandel zur Finanzierung. Ziel des Gesetzes sei es, mit eindeutigen Ein- und Ausfuhrregelungen sowie mit klaren Sorgfaltspflichten beim Erwerb von Kulturgut auch den Kunsthandelsstandort Deutschland zu stärken.

„Wir können vor allen Dingen eines tun: Wir wissen, dass illegal ausgegrabene Kulturgüter aus anderen Ländern immer noch einen Weg auch nach Deutschland finden“, sagte Grütters. Um zu unterbinden, „dass Raubgrabungen tatsächlich in Deutschland ankommen oder hier sogar gehandelt werden, möchten wir die Einfuhr nach Deutschland viel strikter regeln, als das bisher der Fall ist. Künftig können nur noch die Stücke nach Deutschland hereingebracht werden, die ein gültiges Ausfuhrdokument aus dem Herkunftsland bei sich führen. Das ist ein regelrechter Paradigmenwechsel, wir schließen damit auch auf internationale Standards auf.“

Das Bundeskabinett hat dem Gesetzentwurf am 4. November 2015 zugestimmt. Abhängig vom Verlauf des parlamentarischen Verfahrens soll das Gesetz in der ersten Jahreshälfte 2016 in Kraft treten.