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Anklage gegen Musharraf

31. März 2014

Er rief 2007 den Notstand aus und wollte mit aller Macht Präsident bleiben. Nun steht Pakistans Ex-Machthaber Musharraf vor Gericht. Ihm droht die Todesstrafe wegen Hochverrats. Doch er weist die Vorwürfe zurück.

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Ex-Präsident Musharraf vor Gericht - Anhänger protestieren
Bild: AAMIR QURESHI/AFP/Getty Images

In Pakistan ist der frühere Präsident und Militärmachthaber Pervez Musharraf offiziell wegen Hochverrats angeklagt worden. Rund drei Monate nach Beginn des Prozesses im Dezember verlas ein Sondergericht in Islamabad die Anklagepunkte. Nach offiziellen Angaben erklärte sich Musharraf für nicht schuldig.

Der 70-Jährige muss sich vor Gericht verantworten, weil er als Präsident 2007 den Ausnahmezustand verhängt hatte. Im Fall einer Verurteilung drohen ihm lebenslange Haft oder sogar die Todesstrafe.

Kein Eingeständnis

Musharraf plädierte in allen fünf Anklagepunkten auf nicht schuldig. An den meisten Anhörungen in dem Prozess hatte er aus gesundheitlichen Gründen und wegen Sicherheitsbedenken nicht teilgenommen. Die Verlesung der Anklageschrift musste mehrfach verschoben werden. Daher hatte ihm das aus drei Mitgliedern bestehende Sondertribunal mit Haft gedroht, falls er nicht zu dem Termin erscheine, sagte Musharrafs Anwalt Ahmed Raza Kasuri.

Nach der Anklageverlesung wandte sich der Ex-Präsident persönlich an das Gericht. "Ich werde als Verräter bezeichnet", sagte Musharraf. "Ich war neun Jahre lang Generalstabschef der Armee und habe dieser Armee 45 Jahre lang gedient. Ich habe in zwei Kriegen gekämpft - und das ist Hochverrat?", fragte er die drei Richter. "Ich sterbe lieber, als mich zu ergeben."

Zweifelhaft an die Macht

Musharraf hatte im Oktober 1999 den damaligen Premierminister Nawaz Sharif mit einem unblutigen Militärputsch abgesetzt und selbst die Macht übernommen. Mit den Jahren mehrten sich jedoch die Konflikte mit Justiz und Opposition. Im Zuge der Krise setzte er im November 2007 die Verfassung außer Kraft, löste das Parlament auf und entließ die obersten Richter. Letztlich lösten diese Schritte eine Protestwelle aus, die ihn im August 2008 zum Rücktritt zwang.

Nach seiner Absetzung ging Musharraf mehrere Jahre ins Exil, kehrte im März 2013 aber zurück, um bei der Parlamentswahl anzutreten. Ihm wurde jedoch eine Kandidatur untersagt. Die Wahl im Mai gewann sein langjähriger Widersacher Sharif.

Gegen Musharraf sind mehrere Gerichtsverfahren anhängig, unter anderem wird gegen ihn wegen der Ermordung der früheren Premierministerin Benazir Bhutto ermittelt. Nach mehrmonatigem Hausarrest kam er im November gegen Kaution auf freien Fuß.

nis/as (afp, dpa)