1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen
Politik

Neue Wendung im Fall Sami A.

24. August 2018

Die Verteidigerin des abgeschobenen Tunesiers pocht darauf, dass Sami A. umgehend zurückgeholt werden muss. Sie beantragt, dass ein erneutes Zwangsgeld gegen die Ausländerbehörde Bochum angedroht wird.

https://p.dw.com/p/33hfN
Screenshot | Sami A. - mutmaßlicher Leibwächter Osama bin Ladens
Bild: Youtube/spiegeltv

Die deutsche Anwältin des zu Unrecht abgeschobenen Tunesiers Sami A. wirft den Behörden vor, die Rückholung ihres Mandanten zu verschleppen. "Mir geht das nicht schnell genug", sagte Seda Basay-Yildiz im Interview mit der Deutschen Welle. Am Freitag hat die Frankfurter Juristin vor Gericht beantragt, dass ein erneutes Zwangsgeld gegen die Stadt Bochum angedroht wird - sie fordert täglich 10.000 Euro bis zur Rückkehr von Sami A. nach Deutschland.

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte gegen die Stadt Bochum schon einmal Anfang August eine einmalige Strafe in Höhe von 10.000 Euro verhängt, weil Sami A. am 13. Juli zu Unrecht abgeschoben worden war. Ein neuerliches Zwangsgeld wäre die nächste Wendung in diesem seit Monaten andauernden Streit um den Tunesier. Neben anderen hatte auch der deutsche Bundesinnenminister Horst Seehofer die Abschiebung verteidigt.

Rechtsanwältin von Sami A. - Seda Basay-Yildiz
Seda Basay-Yildiz, Rechtsanwältin von Sami A.Bild: DW/F. Hofmann

Deutsche Behörden stufen den Tunesier als terroristischen Gefährder ein. Ihm wird vorgeworfen, Bodyguard von Osama bin Laden gewesen zu sein. Seine Anwältin bestreitet das. Bereits vor mehr als einer Woche hatte das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen bestätigt, dass die Stadt Bochum zu Recht dazu verurteilt worden ist, "den von ihr abgeschobenen tunesischen Staatsangehörigen Sami A. unverzüglich auf ihre Kosten in die Bundesrepublik Deutschland zurückzuholen." Basay-Yildiz sagte, sie werde zudem wegen der unrechtmäßigen Abschiebung "Strafanzeige erstatten", sobald ihr Mandant wieder in Deutschland sei.

Deutsche Ersatzdokumente gefordert

Die Anwältin beruft sich darauf, dass ihrem Mandanten auf Betreiben der Bochumer Ausländerbehörde ein "Reiseausweis für Ausländer" in der Deutschen Botschaft in Tunis ausgestellt werden könne, weil Sami A. über keinen gültigen Reisepass seines Heimatlandes verfüge. Basay-Yildiz will nicht, dass der Tunesier gezwungen werde, einen Pass bei tunesischen Behörden zu beantragen. Mit einem deutschen Passersatz könne ihr Mandant hingegen reisen. "Ein Ausreiseverbot" seitens der tunesischen Behörden bestehe entgegen zahlreicher Medienberichte nicht, so Basay-Yildiz. Das zuständige Gericht in Tunesien war wegen der Feierlichkeiten zum muslimischen Pilgerfest nicht für eine Bestätigung zu erreichen.

Deutschland, Gelsenkirchen: Verwaltungsgericht von Außen
Das Verwaltungsgericht GelsenkirchenBild: picture-alliance/dpa/M. Kusch

Es sei Sache der zuständigen Ausländerbehörde in Bochum, dafür so sorgen, dass Sami A. ein Passersatz ausgestellt werden könne, sagte Basay-Yildiz. Im Gespräch mit der Zeitung "Kölner Stadt-Anzeiger" hatte der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Armin Laschet am Donnerstag erklärt, er lege "allerhöchsten Wert darauf, dass die von mir geführte Regierung vorbehaltlos höchstrichterliche Entscheidungen akzeptiert und umsetzt."

Flugkosten müsste der Staat tragen

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte die Stadt Bochum zudem verpflichtet, die Kosten für die Rückführung des Tunesiers zu tragen. Zwischenzeitlich sei ihr das von der Ausländerbehörde auch zugesichert worden, sagte Basay-Yildiz. Offenbar sieht die Juristin ohnehin weniger die Ausländerbehörde, sondern vor allem die Politik in der Pflicht: "Im Hintergrund agieren andere Leute", sagte sie gegenüber der DW. Eine Einreise nach Deutschland kann die Bundespolizei auch Nichtdeutschen ohne Reisepass ermöglichen, indem sie einen sogenannten "Notreiseausweis" ausstellt.

Notreiseausweis
Bild: Bundespolizei

Bei der für den Grenzschutz zuständigen Bundespolizei heißt es dazu: "Dies gilt im Falle der Vermeidung einer unbilligen Härte oder aus Gründen eines besonderen öffentlichen Interesses." Weisungsbefugt für die Bundespolizei ist das Bundesinnenministerium. Damit wäre der Ball wieder bei Minister Horst Seehofer (CSU), der die umstrittene  Abschiebung des Tunesiers Sami A. verteidigt hatte.