Noch höhere Hürden für Firmenübernahmen
8. April 2020Vielleicht hat am Mittwoch ja mancher Minister am Kabinettstisch in Berlin an die jüngsten Erfahrungen in der Corona-Krise gedacht, an fehlende Beatmungsgeräte oder an Maschinen zur Produktion von Flies. Jedenfalls beschloss die Ministerrunde eine Novelle des sogenannten Außenwirtschaftsgesetzes. Und Novelle bedeutet hier: Verschärfung.
Dabei geht es um die Bedingungen für die Übernahme deutscher Firmen durch Interessenten aus dem Nicht-EU-Ausland. Künftig sollen Prüfungen von Übernahmen auch schon bei einer "voraussichtlichen Beeinträchtigung" der öffentlichen Ordnung und Sicherheit möglich sein. Bisher konnten die Behörden erst bei einer "tatsächlichen Gefährdung" aktiv werden. Der Entscheidungsspielraum der Politik wird also erweitert.
Transaktionen, die für die Sicherheit des Landes relevant sind, sollen in Zukunft "schwebend unwirksam sein", bis geklärt ist, dass sie unbedenklich sind. Die Bundesregierung muss künftig nicht mehr den Nachweis einer tatsächlichen Gefährdung für die öffentliche Sicherheit durch den Einstieg eines Investors von außerhalb der EU erbringen muss. Stattdessen reicht ein Anfangsverdacht. Danach soll künftig ein Investor erst dann Zugriff auf das Knowhow eines Unternehmens erhalten, wenn der Staat die Übernahme als unbedenklich absegnet hat.
Kritik von Unternehmern
Angeschoben wurde die Novelle unter anderem durch die Übernahme des Augsburger Roboter-Herstellers Kuka durch einen chinesischen Investor. Der Verkauf wurde oft kritisiert, weil Robotik als Schlüsseltechnologie gilt.
Wirtschaftsvertreter halten nicht viel von der jetzt angeschobenen Novelle und fürchten um ihre Eigentumsrechte. Industriepräsident Dieter Kempf kritisierte das Vorhaben am Mittwoch: "Die Verschärfungen öffnen einer industriepolitischen Instrumentalisierung des Außenwirtschaftsrechts Tür und Tor", sagte Kempf. Sie höhlten den Eigentumsschutz unnötig aus. "Für Investoren und Unternehmen entstehen große Unsicherheiten."
Warnungen auch von Deutschlands Maschinenbauern: Man solle ausländische Investoren nicht unter Generalverdacht stellen, sagte Carl Martin Welcker, Präsident des Maschinenbauverbandes VDMA. "Wer in der aktuell schwierigen Lage der Weltwirtschaft die Prüfung für Auslandsinvestitionen verschärft, setzt ein völlig falsches Zeichen", meinte Welcker.
Vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) hieß es, Die Bundesregierung verschärfe zum dritten Mal in drei Jahren die Regeln. "Eine zu starke Regulierung bei der Zufuhr ausländischen Kapitals könnte Wachstums- und Beschäftigungschancen unserer inländischen Standorte beschränken", so der DIHK weiter. Mit dem undefinierten Begriff der "voraussichtlichen Beeinträchtigung" schaffe man Rechtsunsicherheiten.
Die Änderungen am Außenwirtschaftsgesetz waren noch vor dem Ausbruch der Corona-Krise geplant worden. Durch die Coronavirus-Pandemie könnte der Katalog besonders schützenswerter Technologien aber auch noch erweitert werden. Hier gibt es aber noch keine gemeinsame Position der Regierung.
ar/hb (dpa, rtr, afp)