NPD scheitert vorm Bundesverfassungsgericht
16. Dezember 2014"Ziel Nummer eins muss es sein, dass die NPD nicht in den Landtag kommt." Dieser Satz in einem Zeitungsinterview von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig während des Landtagswahlkampfes in Thüringen hatte bei der NPD für Unmut gesorgt. Die rechtsextreme Partei warf der Bundesministerin vor, sie habe ihre parteipolitische Neutralitätspflicht verletzt und klagte vor dem Bundesverfassunggericht.
Erneute Niederlage der NPD
Die Karlsruher Richter haben die Klage nun abgewiesen. Die Ministerin habe mit ihrer NPD-kritischen Äußerung das Recht der Partei auf Chancengleichheit nicht verletzt. Zwar dürften "Staatsorgane als solche" nicht zu Gunsten oder Lasten einer Partei "Partei ergreifen", sie dürften aber außerhalb ihrer amtlichen Funktion durchaus weiter am politischen Meinungskampf teilnehmen, heißt es in dem Urteil. (Az. 2 BvE 2/14)
Die NPD musste erneut in Karlsruhe eine Niederlage einstecken. Erst im Juni hatte das Verfassungsgericht entschieden, dass Bundespräsident Joachim Gauck Anhänger der Partei als "Spinner" bezeichnen durfte. Das Staatsoberhaupt müsse bei Werturteilen über politische Parteien nicht zwangsläufig neutral bleiben, hatten die Richter gerurteilt.
Schwesigs "Ziel Nummer eins" erreicht
Das von Manuela Schwesig ausgerufene "Ziel Nummer eins" wurde übrigens erreicht: Bei der Wahl am 14. September scheiterte die NPD mit 3,6 Prozent der Stimmen an der Fünf-Prozent-Hürde und ist im derzeitigen Thüringer Landtag nicht vertreten.
cr/se (dpa, afp)