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NSA-Affäre soll vor Gericht

3. Februar 2014

Die schleppende Aufklärung der NSA-Spionage in Deutschland bringt Datenschützer allmählich in Rage. Sie wollen nun alle Fakten auf dem Tisch sehen. Ihr Mittel zum Zweck: Eine Strafanzeige gegen die Bundesregierung.

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Bild: Imago

Die Anzeige mehrerer Bürgerrechtsgruppen beim Generalbundesanwalt richtet sich gegen die deutsche Bundesregierung, Bundeskanzlerin Angela Merkel, Innenminister Thomas de Maizière und mehrere seiner Vorgänger, sowie gegen deutsche und ausländische Geheimdienste. Damit soll im NSA-Skandal der öffentliche Druck erhöht werden. Zudem solle Edward Snowden als "sachkundiger Zeuge" nach Deutschland geholt werden, fordern die Internationale Liga für Menschenrechte, der Chaos Computer Club (CCC) und der Verein Digitalcourage.

Die Organisationen riefen zudem alle Bürger und Vereinigungen auf, sich der Strafanzeige anzuschließen "und sie öffentlichkeitswirksam zu unterstützen". Sie werfen der Bundesregierung vor, mit der NSA zusammengearbeitet und Daten an sie weitergegeben zu haben. Deswegen müsse unter anderem wegen der Verletzung des Postgeheimnisses ermittelt werden, sagte der zuständige Anwalt, Hans-Eberhard Schultz.

"Knallharte Wirtschaftsspionage"

Constanze Kurz vom Chaos Computer Club (Archivfoto: dpa)
Constanze Kurz vom Chaos Computer ClubBild: picture alliance/dpa

CCC-Sprecherin Constanze Kurz begründet die Anzeige mit dem gesetzlichen Verbot, Beihilfe zu geheimdienstlicher Agententätigkeit zu leisten oder auch den Privat- oder Lebensbereich von Menschen zu verletzen. Wenn diese Gesetze in Deutschland verletzt würden, müsse der Generalbundesanwalt tätig werden. Die Massenüberwachung wie auch die Ausspähung des Kanzlerinnen-Handys könne längst nicht mehr mit dem Kampf gegen den Terrorismus begründet werden, sagte Kurz im Westdeutschen Rundfunk. Vielmehr gehe es um "knallharte Wirtschaftsspionage".

Bislang prüft Generalbundesanwalt Harald Range den Fall. Ein formales Ermittlungsverfahren hat er aber noch nicht eingeleitet. Parallel zu der deutschen Beschwerde sollen Anzeigen in Belgien und Frankreich eingereicht werden.

rb/gmf (afp, dpa, epd, wdr)