Wahl für ungültig erklärt
9. Juni 2014Dem Urteil war eine kurze Anhörung vorausgegangen. Anschließend teilte das Oberste Gericht Libyens in Tripolis mit, die Wahl von Übergangs-Regierungschef Ahmed Maitieg sei verfassungswidrig. Mitglieder der Opposition hatten das Gericht um die Annullierung ersucht.
Umstrittene Auszählung
Der von Islamisten unterstützte 42-jährige Geschäftsmann Maitieg war Anfang Mai in einer chaotisch verlaufenen Abstimmung vom Allgemeinen Nationalkongress (GNC), dem im eigenen Land umstrittenen Übergangsparlament, als neuer Regierungschef gewählt worden. Wegen Unstimmigkeiten bei der Auszählung hielten mehrere Abgeordnete seine Wahl für unrechtmäßig.
Maitiegs Vorgänger Abdullah al-Thani hatte Mitte April seinen Rücktritt erklärt und dies mit einem bewaffneten Angriff auf sich und seine Familie begründet. Er forderte jedoch, dass sein Nachfolger von einem neugewählten Parlament anstelle des von Islamisten dominierten Nationalkongresses bestimmt wird. Seinen Nachfolger und dessen Kabinett wollte er ohne einen Gerichtsentscheid nicht anerkennen.
Kurze Amtszeit
Maitieg ist der fünfte Regierungschef Libyens seit dem Sturz des langjährigen Machthabers Muammar al-Gaddafi im Herbst 2011. Er soll lediglich bis zur Wahl eines neuen Parlaments am 25. Juni die Amtsgeschäfte leiten.
Der Nationalkongress war im Juli 2012 aus den ersten freien Wahlen in dem nordafrikanischen Land hervorgegangen. Sein Mandat sollte ursprünglich nach 18 Monaten enden, doch die Abgeordneten verlängerten es bis Dezember 2014.
uh/re (afp,dpa)