Wahl-Annullierung in Malawi bestätigt
8. Mai 2020"Wir stellen fest, dass der Berufungskläger Peter Mutharika nicht ordnungsgemäß in das Amt des Präsidenten gewählt wurde", sagte Richter Frank Kapanda bei der Urteilsverkündung. Anfang Februar hatte das Verfassungsgericht des afrikanischen Landes in einem spektakulären Urteil erklärt, Mutharika sei "nicht ordnungsgemäß gewählt" worden. Das Gericht stellte fest, dass Wahlbeamte mit Tipp-Ex Stimmzettel manipuliert hatten und nur ein Viertel der Stimmen überprüft wurde. Die Wahlkommission hatte zugegeben, dass die Ergebnisse mithilfe der weißen Korrekturflüssigkeit überschrieben und 1,4 Millionen der insgesamt 5,1 Millionen Stimmen manipuliert worden waren.
Parteiische Wahlkommission
Mutharika und die Wahlkommission legten anschließend Berufung gegen die Entscheidung des Verfassungsgerichts ein. Mutharika warf dem Gericht zudem Befangenheit vor. In seinem Urteil erläuterte der Oberste Gerichtshof nun: "Die verschiedenen Verstöße haben die Pflichten der malawischen Wahlkommission untergraben und die Rechte der Wähler grob missachtet. Keiner der Kandidaten erhielt eine Mehrheit."
Mutharika, der seit 2014 an der Macht ist, wurde im vergangenen Jahr mit fast 39 Prozent der Stimmen wiedergewählt. Der wichtigste Vertreter der Opposition, Lazarus Chakwera, kam auf gut 35 Prozent. Die beiden Männer trennten nur 159.000 Stimmen. Die Wiederwahl Mutharikas hatte in weiten Teilen des Landes monatelang Proteste hervorgerufen. Kritiker werfen dem ehemaligen Juraprofessor vor, zu wenig gegen Korruption zu unternehmen. Als es zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen Polizei und Demonstranten kam, griff das Militär ein. Die Wiederholung der Präsidentenwahl ist für den 2. Juli geplant. Drei Kandidaten, darunter Mutharika, reichten ihre Nominierungsunterlagen ein.
uh/qu (afp, rtr)