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Leistungsschutzrecht passiert Bundestag

22. März 2013

Die Zeitungsverleger sind zufrieden: Der Bundesrat lässt ein Gesetz passieren, das deren Leistungen künftig besser schützen soll. Massive Kritik kommt jedoch unter anderem von Netzpolitikern und Journalistenverbänden.

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Symbolbild Onlinejournalismus: ein Laptop mit Zeitungen (Foto: Aleksandar Jocic)
Bild: Fotolia

Sobald das Leistungsschutzgesetz in Kraft tritt, dürfen Verlage künftig von Internetsuchmaschinen oder Nachrichtensammeldiensten wie zum Beispiel google.news Geld verlangen, wenn diese deren Artikel oder andere Inhalte verwenden. Nur einzelne Wörter oder kleine Textabschnitte dürfen sie weiterhin kostenlos auf den eigenen Seiten zeigen.

Bis zuletzt hatten Journalistenverbände, Vertreter der Internetwirtschaft und Medienexperten der Opposition gehofft, dass die Länder das Gesetz im Bundesrat blockieren würden. Der Plan war, das Gesetz so lange aufzuhalten, bis im Herbst ein neuer Bundestag gewählt ist. Eine solche Verzögerungstaktik lehnten Nordrhein-Westfalen und weitere SPD-geführte Länder jedoch ab.

"Geschenk an Springer"

Der Grünen-Parlamentsgeschäftsführer Volker Beck kritisierte die SPD deswegen scharf. Das Gesetz sei "ein Geschenk an Springer", so Beck. "Netzpolitisch ist die SPD unglaubwürdig geworden, wenn sie mit großem Tam-Tam im Bundestag dagegen mobilisiert, um dann im Bundesrat nicht den Mut zu haben, ein falsches Gesetz zu stoppen."

Vertreter der SPD, darunter auch SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück hatten vor Wochen angekündigt, das Gesetz im Bundesrat stoppen zu wollen. Doch Presseverlage hatten Druck gemacht, die Regelung zu verabschieden. Der Vorstandschef der Axel Springer AG, Matthias Döpfner, hatte den Gesetzentwurf zur "Schicksalsfrage" erklärt. 

Gesetz wird voraussichtlich überarbeitet

Allerdings enthält das Gesetz an mehreren Stellen unklare Formulierungen. So heißt es zwar, dass Suchmaschinen kleinste Textausschnitte weiterhin kostenlos anzeigen dürfen, offen bleibt jedoch, wie viele Zeichen ein solcher Textausschnitt haben darf. Nicht fesgelegt ist außerdem, wie genau die Verlage die Lizenzgebühren einholen und verteilen sollen.

Der Google-Sprecher Kay Oberbeck kritisierte den Beschluss: "Wir sind weiterhin der Auffassung, dass wirtschaftliche Partnerschaften und nicht neue Gesetze der bessere Weg gewesen wären." Dies gelte umso mehr als der jetzt verabschiedete Gesetzestext "das gesamte Konzept eines Leistungsschutzrechtes für Presseverlage grundsätzlich in Frage stellt", sagte Oberbeck in Anspielung darauf, dass die Verwendung einzelner Wörter und kleinster Textabschnitte grundsätzlich kostenfrei bleiben sollen.

Abstimmung im Bundesrat (Foto: dapfd)
Anders als angekündigt, blockierte die SPD das Gesetz nicht im BundesratBild: dapd

Die Verlegerverbände hingegen begrüßten das Gesetz. Es ermögliche "den Zeitungen und Zeitschriften selbst zu entscheiden, unter welchen Bedingungen ihre Inhalte von Suchmaschinen und Aggregatoren zu gewerblichen Zwecken verwertet werden dürfen", erklärten der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ).

nem/wl (epd, rtr, afpd)