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Heiligsprechung zweier Päpste

30. September 2013

Papst Franziskus wird am 27. April 2014 zwei seiner Vorgänger heiligsprechen: Johannes XXIII. und Johannes Paul II. Das kündigte das Kirchenoberhaupt bei einem Konsistorium mit den Kardinälen im Vatikan an.

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Papst Franziskus kündigt die Heiligsprechung von Johannes Paul II und Johannes XXIII an (foto: REUTERS/Osservatore Romano)
Bild: Reuters/Osservatore Romano

Es ist das erste Mal, dass am gleichen Tag zwei Päpste heiliggesprochen werden. Die beiden Geistlichen gehören zu den einflussreichsten Päpsten der Moderne. Papst Johannes Paul II. hatte die katholische Kirche nach seiner Wahl zu ihrem Oberhaupt im Jahr 1978 mehr als ein Vierteljahrhundert geleitet. Der 2005 verstorbene Pontifex wird vor allem in seiner Heimat Polen für seinen Widerstand gegen den Kommunismus verehrt. Im Mai 2011 wurde Karol Wojtyla seliggesprochen, nachdem die Heilung einer französischen Nonne als Wunder anerkannt worden war.

Papst Johannes Paul II lächelt (Foto: dpa)
Sehr schnell heilig geworden: Papst Johannes Paul II.Bild: picture-alliance/dpa

Der 1963 gestorbene Johannes XXIII. sorgte mit dem Zweiten Vatikanischen Konzil für eine Modernisierung der katholischen Kirche. Der italienische Geistliche Angelo Giuseppe Roncalli, der im Jahr 1958 zum Papst gewählt worden war, wird besonders im liberalen Flügel der Kirche verehrt. Er wurde im September 2000 wegen der Heilung einer italienischen Nonne seliggesprochen.

Langjähriges Verfahren

Die Heiligsprechung ist in der katholischen Kirche eine feierliche Erklärung des Papstes über das vorbildlich christliche Leben eines Menschen und über seine endgültige Aufnahme zu Gott. Nach dieser sogenannten Kanonisation, die während eines Festgottesdienstes vollzogen wird, darf die betreffende Person weltweit verehrt werden.

Papst Johannes XXIII. in einer undatierten Aufnahme (Foto: dpa)
Der Konzil-Papst Johannes XXIII.Bild: picture-alliance/dpa

Der Heiligsprechung geht ein kirchlicher Prozess über mehrere Instanzen voraus. Dabei muss nachgewiesen werden, dass auf Fürsprache des Verstorbenen ein Wunder geschehen ist. Bei Märtyrern, die wegen "Hass auf den Glauben" ermordet wurden, wird auf den gesonderten Nachweis eines nach dem Tod gewirkten Wunders verzichtet.

Ausnahmeregelung für Johannes Paul II.

Für den polnischen Papst Johannes Paul II. gab es jedoch eine Ausnahmeregelung. Sein Nachfolger Benedikt XVI. verkürzte die Wartefrist bis zur Eröffnung des Verfahrens von fünf Jahren auf zwei Monate. Und so kann er nun nur neun Jahre nach seinem Tod heiliggesprochen werden. Schneller ging dies nur beim wundertätigen Antonius von Padua, der 1232, nur ein Jahr nach seinem Tod zum Heiligen erklärt wurde und bei Franz von Assisi, der zwei Jahre auf seine Kanonisierung warten musste.

Franziskus kündigte als Heiligsprechungstermin den kommenden 27. April an; das Datum fällt auf den Sonntag nach Ostern, der auf Initiative von Johannes Paul II. jeweils als "Barmherzigkeitssonntag" begangen wird.

gmf/pg (afp, dpa, kna)