Suu Kyi Weg an Kandidatur gehindert
25. Juni 2015Das Parlament in Myanmar hat Hoffnungen auf eine Verfassungsänderung und damit eine Präsidentschaftskandidatur von Oppositionsführerin Aung San Suu Kyi zunichte gemacht. Ein Gesetz, das die Macht des Militärs beschnitten hätte, erhielt nicht die erforderliche Mehrheit, wie Parlamentspräsident Shwe Mann mitteilte. "Das Gesetz wurde nicht beschlossen", sagte der Parlamentspräsident. Demnach stimmten 388 der Abgeordneten für die Gesetzesänderung - weniger als die für eine Verabschiedung notwendigen 75 Prozent.
Dem Votum war eine dreitägige heftige Debatte vorausgegangen. Maßgebliche Verfassungsänderungen bedürfen in Myanmar einer Mehrheit von 75 Prozent der Abgeordneten im Parlament, das zu einem Viertel aus nicht gewählten Soldaten besteht. Ziel der Gesetzesvorlage war es, dies zu ändern. Damit hätten die Militärs weniger Macht gehabt und Suu Kyi hätte sich Hoffnungen auf eine weitere Verfassungsänderung machen können, die ihr eine Präsidentschaftskandidatur ermöglichen würde.
Nach der geltenden Verfassung ist der Oppositionspolitikerin eine Kandidatur verwehrt: Paragraph 59f der Verfassung besagt, dass das Staatsoberhaupt keinen ausländischen Ehepartner und auch keine Kinder mit ausländischer Staatsbürgerschaft haben darf. Suu Kyis 1999 gestorbener Ehemann war Brite und die beiden Söhne des Paars haben ebenfalls die britische Staatsbürgerschaft. Kritiker sehen es als erwiesen an, dass die Junta den Verfassungsartikel seinerzeit gezielt gegen Suu Kyi zuschnitt, um eine künftige Präsidentschaft der Friedensnobelpreisträgerin zu verhindern.
Trotz der offiziellen Beendigung der Herrschaft der Militärjunta im Jahr 2011 halten die Generäle in Myanmar, dem früheren Birma, weiterhin die Zügel in der Hand.
stu/ago (afp, ap)