Teil zwei der Verfassungsreform gebilligt
10. Februar 2016Die französische Nationalversammlung hat dafür gestimmt, den möglichen Entzug der Staatsbürgerschaft in die Verfassung aufzunehmen. 162 Parlamentarier votierten für den zweiten Teil der von Präsident François Hollande gewollten Verfassungsreform, 148 waren dagegen. Weitaus häufiger als bisher soll verurteilten Terroristen auf dieser Grundlage die französische Staatsbürgerschaft entzogen werden.
Bislang war dies nur bei Menschen mit doppeltem Pass möglich, die im Laufe ihres Lebens Franzosen wurden. Künftig soll die Strafmaßnahme auch bei gebürtigen Franzosen anwendbar sein. Der zweite Teil der Verfassungsreform regelt außerdem, unter welchen Bedingungen Bürgerrechte aberkannt werden können, die an die Staatsangehörigkeit gebunden sind, etwa das Wahlrecht.
Ausnahmezustand in Verfassung verankert
Die Nationalversammlung hatte am Montag bereits für eine Verankerung des Ausnahmezustands in der Verfassung gestimmt. In der kommenden Woche sollen die Abgeordneten der Nationalversammlung über die gesamte Verfassungsreform abstimmen, die dann noch die zweite Kammer, den Senat, passieren muss.
Die Regierung hatte den Notstand verhängt, nachdem Islamisten am 13. November 130 Menschen in Paris und Saint-Denis ermordet hatten. Er gilt derzeit bis Ende Februar und erlaubt etwa Durchsuchungen und Hausarreste ohne Richterbeschluss. Bürgerrechtsorganisationen wie Amnesty International werden der Regierung Unverhältnismäßigkeit vor.
Besonders die geplante Verschärfung der Möglichkeiten zum Entzug der Staatsbürgerschaft hatte in den vergangenen Wochen für heftige Kritik gesorgt. In dem Streit um die Reform war Ende Januar die französische Justizministerin Christiane Taubira zurückgetreten.
jj/wl (dpa, afp)