Polen liefert Polanski nicht an die USA aus
30. Oktober 2014Die USA haben versucht, eine Festnahme des Starregisseurs Roman Polanski während seines Aufenthalts in Polen zu erreichen. Er besuchte am Dienstag die Eröffnung des Museums der Geschichte der polnischen Juden in Warschau. Die polnischen Behörden sollten den 81-jährigen Regisseur bis zu einer Auslieferung an die Amerikaner festhalten. Polanski wurde in Krakau vernommen, anschließend aber wieder freigelassen.
Die Tat gelte in Polen als verjährt und das amerikanische Hilfsersuch hätte "Formfehler" enthalten, sagte Polens stellvertretende Außenminister Rafael Trzaskowski am Donnerstag in einem Fernsehinterview. Sie können nur jemanden ausliefern, wenn das Verbrechen auch in Polen weiter verfolgt werde, und das sei nicht der Fall. Das US-Ersuchen auf Festnahme Polanskis sei zunächst abgelehnt worden, weil es entgegen internationaler Regeln nicht in die Sprache des Landes übersetzt war, an das es gerichtet wurde, bestätigte ein Sprecher des Justizministeriums diesen "Formfehler", der inzwischen aber behoben ist.
Polen hatte schon 2010 keiner Auslieferung zugestimmt
Bereits im Jahr 2010 hatte Polen erklärt, der polnischstämmige Polanski könne nicht ausgeliefert werden, da die Taten nach polnischem Recht verjährt seien. Dies ist aber nach US-Recht nicht der Fall: Die US-Justiz wirft Polanski vor, 1977 eine 13-jährige in Los Angeles mit Alkohol und Drogen gefügig gemacht und sexuell missbraucht zu haben. Der Regisseur gestand und kam anderthalb Monate in Haft. Da er danach fürchtete, das Verfahren gegen ihn könne wiederaufgerollt werden, floh er 1978 nach Frankreich und reiste nie mehr in die USA.
In Polen entscheidet ein eigenes Gericht über Auslieferungsgesuche der USA. Bei einer Ablehnung ist das Verfahren beendet, bei einer Zustimmung muss das Justizministerium grünes Licht geben. "Herr Polanski ist ein freier Bürger, er kann frei reisen", erklärte ein Sprecher des polnischen Justizministeriums. Ein Staatsanwalt sagte, er rechne damit, dass Polanski nach Frankreich zurückkehren werde, bevor das Verfahren abgeschlossen sei und ihm möglicherweise eine Festnahme drohe.
2009 wurde Polanski bei der Einreise in die Schweiz verhaftet. Nach 69 Tagen stand er für mehrere Monate in seinem Schweizer Haus unter Hausarrest. Die Schweizer Behörden hatten letztlich von einer Auslieferung abgesehen, da Mängeln im Auslieferungsantrag der US-Behörden bestanden hätten.
hjh/az (dpa/afpd)