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Fall Maddie

1. Juli 2008

Mehr als ein Jahr nach dem spurlosen Verschwinden der kleinen Madeleine McCann aus einer Ferienanlage in Portugal will die portugiesische Kriminalpolizei laut Medienberichten die Ermittlungen einstellen.

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Seit 14 Monaten spurlos verschwunden: MaddieBild: AP

Die Polizei verfüge nicht über ausreichend Beweise, um die Eltern des Mädchens formell anzuklagen, berichtete die Tageszeitung "Correio da Manha" am Dienstag (1.7.2008). Das Ende der Untersuchungen zum Verschwinden der damals dreijährigen Maddie im portugiesischen Ferienort Praia da Luz solle in den kommenden Tagen bekanntgegeben werden. Laut der Zeitung haben sich Ermittler und Staatsanwaltschaft bereits auf die Einstellung geeinigt. Bei neuen Hinweisen soll der Fall wieder aufgegriffen werden.

Weltweite Medienkampagne

"Die Polizei hat keine Schuldigen gefunden", berichtete auch die Tageszeitung "Jornal de Noticias". Im Abschlussbericht der Ermittler würden nur die Fakten beschrieben und keine Erklärungen für das Verschwinden der kleinen Britin geliefert. Die Staatsanwaltschaft hatte bereits Ende Mai eine Nachstellung der Ereignisse am Abend von Maddies Verschwinden mit den Eltern Kate und Gerry McCann abgelehnt.

Maddie war am 3. Mai 2007 kurz vor ihrem vierten Geburtstag aus dem Ferienappartement der McCanns in einer portugiesischen Ferienanlage an der Algarve verschwunden, während ihre Eltern in einem nahegelegenen Restaurant mit Freunden zu Abend aßen. Ihre Eltern starteten eine weltweite Medienkampagne, um auf den Fall aufmerksam zu machen. Sie zeigen sich bis heute überzeugt, dass ihre Tochter entführt wurde und möglicherweise noch lebt.

Eltern im Visier der Ermittler

Der Fund von Blutspuren in der Ferienwohnung und im Mietauto der McCanns legte jedoch Maddies Tod nahe. Auch die McCanns selbst gerieten zeitweise in das Visier der portugiesischen Ermittler. Die Polizei hat ihre Einstufung als "Verdächtige" bis heute nicht zurückgenommen. Wenn allerdings die Akte geschlossen wird, bedeutet dies auch, dass nicht mehr gegen die als Verdächtige benannten Personen ermittelt wird. (wga)