Porsche SE muss Aktionäre entschädigen
24. Oktober 2018Das Landgericht Stuttgart hat die VW-Dachgesellschaft Porsche SE zu Schadenersatz in Höhe von fast 47 Millionen Euro verurteilt. Grund ist verspätete Information im Zuge des VW-Dieselskandals. Die Holding habe damit gegen kapitalmarktrechtliche Publizitätspflichten verstoßen, sagte Richter Fabian Reuschle.
Laut dem Urteil wusste der damalige Volkswagenchef Martin Winterkorn, der gleichzeitig auch Chef der Porsche-Holding war, spätestens seit Ende Mai 2014 vom Einsatz einer illegalen Abschaltungseinrichtung in VW-Dieselautos und hätte das den Anlegern mitteilen müssen.
Eine E-Mail mit Folgen
Das Gericht beruft sich dabei auf eine E-Mail vom 23. Mai 2014. An diesem Tag erhielt Winterkorn eine Nachricht vom damaligen Leiter für Qualitätssicherung, in der dieser Winterkorn über die Überschreitung von Stickoxid-Grenzwerten bei Tests in den USA informierte. Spätestens hier hätte Winterkorn nach Überzeugung der Richter erkennen müssen, dass dem Konzern hohe Strafzahlungen drohen.
Martin Winterkorn habe seine Pflichten mindestens grob fahrlässig verletzt: Anstatt bei Volkswagen einen Lenkungsausschuss zur Aufklärung der Dieselaffäre einzurichten, habe der Manager in dem Fall die Entwicklung und Diskussion mit den Behörden abwarten wollen. "Das entspricht nicht mehr dem Leitbild eines sorgfältigen Geschäftsführers."
Erst im September 2015 Fehler eingeräumt
Die Entscheidungen gegen die Porsche SE sind noch nicht rechtskräftig. Schon im Vorfeld hatte die Porsche SE angekündigt, im Falle einer Niederlage bis zum Bundesgerichtshof gehen zu wollen.
VW hatte im September 2015 eingeräumt, bei Millionen Dieselautos Abgastests manipuliert zu haben und stürzte daraufhin in eine schwere Krise. Im Zuge dessen wurden umfassende Ermittlungen der Staatsanwaltschaft eingeleitet. Unter anderem auch gegen Winterkorn. Der Einzelrichter wollte unter anderen in den Verfahren Winterkorn und auch den Bosch-Chef Volkmar Denner sowie andere hochrangige Manager aus der Branche als Zeugen hören. Doch dazu kam es nicht, weil Winterkorn als Beschuldigter ein umfassendes Zeugnisverweigerungsrecht hat.
Weiteres Verfahren anhängig
Die von den Familien Porsche und Piëch kontrollierte Holding Porsche SE hält gut 52 Prozent der Stimmrechte an Volkswagen. Die Holding - ebenso wie VW selbst - hatten die Vorwürfe stets zurückgewiesen. Geklagt hatte unter anderem ein britischer Pensionsfonds. Er bekam rund 3,2 Millionen Euro Schadenersatz zugesprochen. Das Urteil stelle einen Meilenstein dar, sagte Anwalt Klaus Nieding. Bei dem anderen Kläger handelt es sich ebenfalls um einen Fonds. Beide Kläger hatten in Vorzugsaktien der Porsche SE investiert.
Bei den Entscheidungen in Stuttgart handelt es sich um die ersten Urteile in den Anlegerprozessen wegen des Dieselskandals. Laut der Anwaltskanzlei Tilp haben sie weitreichende Bedeutung für weitere Verfahren wie den großen Musterprozess in Braunschweig gegen Volkswagen selbst. Tilp vertritt dort mehr als tausend Kläger, die ebenfalls Entschädigungen fordern.
nm/hb (dpa, rtr, afp)