Pressefreiheit geht vor "Eigensicherung"
24. Mai 2006Die Aufgaben des Bundesnachrichtendienstes (BND), also des Auslandsgeheimdienstes Deutschlands, sind gesetzlich geregelt: Es geht um die Beschaffung und Auswertung von Informationen über das Ausland. Diese Informationen werden der Bundesregierung zur Verfügung gestellt. So weit, so klar. Eine gewisse Grauzone öffnet sich dort, wo es um die so genannte Eigensicherung des BND geht. Hierbei kann der BND auch im Inland aktiv werden. Und in diese Grauzone ist der BND weit vorgestoßen. Um undichte Stellen aufzuspüren, bespitzelte der Dienst Journalisten - und dabei bediente er sich wiederum auch Journalisten, die Kollegen ausforschten und dabei selbst vor deren Privatleben nicht Halt machten.
Brisantes Spitzeln zur Eigensicherung
In Grauzonen werden eben schnell Grenzen überschritten, so könnte man reichlich verharmlosend reagieren. Doch die Vorgänge erlauben keine Verharmlosung. Dafür ist das Verhältnis zwischen Presse und Geheimdiensten im Rechtsstaat zu sensibel, ja, geradezu gegensätzlich. Geht es Geheimdiensten darum, im Verborgenen zu wirken und gewonnene Informationen nur der eigenen Regierung zur Verfügung zu stellen, zielt die journalistische Recherche darauf, Informationen zu beschaffen und ans Licht der Öffentlichkeit zu bringen.
Umso brisanter wird es, wenn der BND unter dem Etikett der Eigensicherung Spitzeleien betreibt, die ihm Einblick in Recherchen gibt, die ihn selbst betreffen, also seine Arbeit oder mögliche Missstände innerhalb des Dienstes zum Gegenstand haben. Dies ist nicht mehr "nur" eine Grenzverletzung, hier wird die Unterhöhlung der Pressefreiheit offensichtlich.
Aufklärung ist unverzichtbar
Nun hat man in Berlin erste Konsequenzen gezogen und das eigentlich Selbstverständliche formal festgeschrieben: Zum Aufspüren von Lecks in den eigenen Reihen darf der BND künftig Journalisten nicht mehr bespitzeln. So hat es das Kanzleramt jetzt verfügt. Bislang galt nur, dass operative Maßnahmen, die Journalisten betreffen, von der Leitung des BND genehmigt werden mussten. Das erweckt den Eindruck, man habe in solchen Fällen zwar ein gewisses Unbehagen gespürt, sich aber im Zweifelsfall souverän darüber hinweggesetzt. Die Schlussfolgerungen liegen auf der Hand: Aufklärung ist nötig, Aufklärung darüber, welche Amtsleitung in welchen Fällen aus welchem Grund was genehmigt hat.
Der Regierungssprecher begründete die neue Anweisung des Kanzleramtes übrigens damit, dass die Pressefreiheit ein so hohes Gut sei, dass ihr die Interessen der Eigensicherung des BND unterzuordnen seien. Da kann man nur zustimmen.