Protestcamp beim G20-Gipfel verboten
23. Juni 2017Nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Hamburg handelt es sich bei dem so genannten Protestcamp nicht um eine grundrechtlich geschützte Versammlung. Es diene nicht in erster Linie der Kundgabe einer Meinung, sondern biete Schlaf- und Verpflegungsmöglichkeiten. Die dort geplanten Veranstaltungen erforderten auch nicht, dass die Teilnehmer rund um die Uhr - wie etwa bei einer Mahnwache - ihre Meinung öffentlichkeitswirksam präsentierten, urteilten die Richter.
Laut dem Programm sollten vielmehr alle Veranstaltungen abends enden. Das Vorleben einer alternativen Lebensweise allein sei aber nicht vom Versammlungsrecht geschützt, hieß es in der Urteilsbegründung. Die G20-Gegner haben gegen den Beschluss an sich keine Rechtsmittel mehr. Sie können aber vom Bundesverfassungsgericht klären lassen, ob das Camp nicht doch verfassungsrechtlich eine Versammlung ist.
Das Treffen der Staats- und Regierungschefs der führenden Industrie- und Schwellenländer (G20) findet am 7. und 8. Juli statt. Die Sicherheitsbehörden erwarten, dass neben vielen tausend friedlichen Demonstranten auch bis zu 8000 gewaltbereite aus dem In- und Ausland anreisen werden.
Aktivisten hatten für die Zeit vom 30. Juni bis zum 9. Juli ein Zeltlager unter dem Motto "Alternativen zum Kapitalismus leben und sichtbar machen" mit Wohn- und Veranstaltungszelten sowie einer Bühne angemeldet. Die Polizei, die den Gipfel mit einem Großaufgebot von bis zu 20.000 Beamten schützen wird, und die Stadt Hamburg lehnen solche Camps ab. In der Vorinstanz hatte das Hamburger Verwaltungsgericht der Stadt auferlegt, das Camp im Stadtpark zu dulden. Dagegen legte die Stadt Beschwerde ein.
Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte die Kritiker des Treffens am Montag aufgerufen, ihren Protest friedlich zu äußern. Es verstehe sich von selbst, dass Kritik an dem Gipfel möglich sein müsse, sagte sie bei einer Veranstaltung mit Organisationen der Zivilgesellschaft in der Hansestadt.
uh/rb (dpa, afp, rtr)