Prozesse gegen Deutsche in der Türkei vertagt
21. März 2019Bis heute könne er wegen der Terrorismusanklage in der Türkei seine Arbeit als Berater von Menschenrechtsorganisationen nur sehr begrenzt ausüben, sagte Peter Steudtner. Dies wird bis auf weiteres so bleiben. Denn das Verfahren in Istanbul gegen den Deutschen und zehn weitere Menschenrechtler wurde erneut vertagt.
Die Vertagung solle die Angeklagten zermürben, sagte Steudtner. "Es ist eine Methode, Menschen in Haft zu halten, ohne Urteile sprechen zu müssen." Steudtner hatte im Sommer 2017 in der Türkei als Referent an einem Workshop für Menschenrechtsorganisationen teilgenommen. Am 5. Juli 2017 wurden er und zehn türkischen Menschenrechtsaktivisten in Istanbul verhaftet. Nach mehr als 100 Tagen in U-Haft kamen der Berliner und sieben seiner Mitstreiter am 25. Oktober 2017 frei, Steudtner durfte nach Deutschland ausreisen.
Nächster Prozess am 16. Juli
Amnesty International kritisierte die Fortsetzung des Prozesses in Istanbul. Der Prozess sei ohne den lange überfälligen Freispruch fortgesetzt worden, teilte die Menschenrechtsorganisation in Berlin mit. Der nächste Prozesstag sei für den 16. Juli angesetzt.
Angeklagt sind neben Steudtner unter anderem der Ehrenvorsitzende der türkischen Sektion von Amnesty International, Taner Kilic, und die frühere türkische Amnesty-Direktorin, Idil Eser. Ihnen wird Unterstützung einer terroristischen Organisation vorgeworfen. Dafür drohen ihnen bis zu 15 Jahre Haft.
Die Anschuldigungen seien laut Amnesty im Laufe der sieben Prozesstage umfassend widerlegt worden. Es sei eindeutig, dass die elf Angeklagten einzig und allein wegen ihres Einsatzes für die Menschenrechte vor Gericht stünden. Dass der Prozess inzwischen schon fast anderthalb Jahre laufe, obwohl keinerlei Beweise vorliegen, zeige ganz deutlich, wie die türkische Strafjustiz instrumentalisiert werde, um kritische Stimmen einzuschüchtern, so Amnesty. Die Menschenrechtler gehörten damit zu der Vielzahl von Menschen, die in der Türkei derzeit willkürlich angeklagt oder sogar inhaftiert seien.
Der Fall Aret D.
Ebenfalls vertagt wurde ein Prozess wegen Präsidentenbeleidigung. Ein deutscher Mitarbeiter der Friedrich-Naumann-Stiftung hatte einen Freispruch für sich gefordert. Der Anwalt von Präsident Recep Tayyip Erdogan verlangte daraufhin vom Gericht, das abzulehnen. Die Verhandlung im Istanbuler Caglayan-Gericht wurde kurze Zeit später auf den 8. Oktober vertagt. "Das ist aber doch relativ lang hin", sagte D. Der psychische Druck werde damit aufrechterhalten.
Der Anklageschrift zufolge, hatte der Angeklagte Aret D. vor den Präsidentschafts- und Parlamentswahlen im Juni 2018 in einem Tweet das Wort "bascalan" - zu deutsch Ober-Dieb benutzt. Das Wort - ein Spiel mit dem Begriff "basbakan" (Ministerpräsident) - wird von der Regierung mit besonderem Missfallen betrachtet. Es ging viral, nachdem 2013 im Internet Audio-Aufnahmen aufgetaucht waren, die massive Korruption durch den damaligen Ministerpräsidenten und heutigen Präsidenten Erdogan beweisen sollten. Der hat die Vorwürfe bestritten. Auf Präsidentenbeleidigung stehen in der Türkei bis zu fünf Jahre Haft.
Jährlich Tausende Klagen
Die Anwälte des Präsidenten verklagen jedes Jahr Tausende Menschen. Im Prozess sagte Aret D., er habe mit mehreren Tweets türkische Medien dafür kritisieren wollen, dass sie Übertragungen von Wahlkampfauftritten der Opposition für Reden des Präsidenten abgebrochen hätten. Den Beitrag mit dem umstrittenen Wort habe er schon zwei Stunden später wieder gelöscht. Da hatte ihn aber schon ein Follower aus deutsch-türkischen Kreisen in Deutschland angezeigt.
Als Prozessbeobachter war der FDP-Abgeordnete Thomas Hacker angereist. Die Naumann-Stiftung steht der FDP nahe. Hacker kritisierte den Prozess scharf. In Deutschland gehöre auch die Kritik an einem politischen Würdenträger zur freien Meinungsäußerung. In der Türkei werde man dafür angeklagt und müsse einen Prozess erleiden, der nach einer kurzen Beweisaufnahme dann auch noch lange vertagt werde. "Lange Prozessdauern und unklare Anklagen - das ist das Gegenteil von einem Rechtsstaatssystem, wie wir es für richtig halten", sagte Hacker.
Psychischer Druck bleibt
Es steht Aret D. frei, nach Deutschland zu reisen. Die Ausreisesperre war schon vor dem Prozess aufgehoben worden, wie sein Anwalt Veysel Ok bestätigte. Auch der Anklagepunkt der Volksverhetzung gilt nicht mehr.
Der Fall Steudtner, der des ein Jahr lang inhaftierten "Welt"-Reporters Deniz Yücel sowie einige weitere Fälle mit "politischer Begründung" hatten ab 2017 die deutsch-türkische Beziehungen schwer belastet. Auch die Prozesse gegen Yücel sowie die Übersetzerin und Journalistin Mesale Tolu und andere laufen seit Monaten weiter.
ni/ww (afp, dpa, epd)