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"Recht auf Vergessenwerden"

14. August 2012

Betreiber sozialer Online-Netzwerke, die Kundendaten trotz Aufforderung nicht löschen, müssen künftig europaweit mit saftigen Bußgeldern rechnen. Daran lässt die Justizkommissarin der Europäischen Union keinen Zweifel.

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Daten-CD mit Auge (Foto: dpa)
Symbolbild DatendiebstahlBild: picture alliance/dpa

"Kein Unternehmen soll künftig davon profitieren können, wenn es den Schutz der persönlichen Daten seiner Kunden nicht ernst nimmt", erklärte EU-Justizkommissarin Viviane Reding in Brüssel. "Falls sich Anbieter nicht an die Regeln halten, sieht die Datenschutzverordnung deutliche Geldbußen vor, die von unabhängigen nationalen Datenschutzbehörden verhängt werden", erläuterte die Luxemburgerin Details der geplanten Reform, über die die EU-Institutionen derzeit beraten. "Ähnlich wie im EU-Wettbewerbsrecht werden diese Geldbußen anhand des Umsatzes der Unternehmen errechnet."

Viviane Reding (Foto: dpa)
Viviane RedingBild: picture-alliance/dpa

Nicht nur im Netz

Die Gesetzvorschläge sehen unter anderem ein "Recht auf Vergessenwerden" für alle Bürger vor. Unternehmen müssten künftig die personenbezogenen Daten auf Aufforderung löschen, wenn kein anderer legitimer Grund für eine Aufbewahrung vorliege, so Reding. Sie seien auch verpflichtet, die Datensammlung und -verarbeitung auf ein Mindestmaß zu begrenzen.

Redings Vorgaben sollen für den Großteil aller Daten verarbeitenden Unternehmen gelten, auch außerhalb des Internet. Die EU-Kommissarin verwies auf die EU-Grundrechtecharta, die seit 2009 Rechtskraft hat: "Nimmt man dem Bürger das Recht auf Privatsphäre, nimmt man ihm seine Persönlichkeit", sagte sie. "Die Achtung der Menschenwürde steht ganz bewusst an erster Stelle in der EU-Grundrechtecharta. Dies geht Hand in Hand mit dem Schutz persönlicher Daten - ein weiteres Grundrecht, das in Artikel 8 der Charta verankert ist."

Milliarden-Einsparungen

Verabschiedet werden muss die Datenschutzreform vom EU-Ministerrat und vom Europaparlament. Die neuen Regelungen werden wohl frühestens 2014 in Kraft treten. Die Novelle hat auch das Ziel, die Datenschutz-Vorschriften in Europa zu vereinfachen und damit die Unternehmen zu entlasten. "Wir sprechen hier von Einsparungen in Höhe von 2,3 Milliarden Euro pro Jahr", erläuterte Reding. Der Markt für die Verarbeitung und Analyse großer Datenmengen wächst nach ihren Angaben jährlich um rund 40 Prozent.

wa/uh (epd, eu)