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"Strenge Maßstäbe"

Daniel Scheschkewitz5. Mai 2012

Auf dem US-Stützpunkt Guantánamo soll endlich der Prozess gegen die Drahtzieher der 9/11-Anschläge beginnen. Ob das Verfahren rechtsstaatlichen Prinzipien genügen wird, ist zweifelhaft. Daniel Scheschkewitz kommentiert.

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Symbolbild Kommentar Deutsch

An diesem Samstag (5.5.2012) soll das lange Warten der Überlebenden und Angehörigen der Opfer der Terroranschläge des 11. Septembers 2001 ein Ende haben. Im Prozess gegen Khalid Scheikh Mohammed und vier weitere Terrorverdächtige geht es nach jahrelangen Vorbereitungen zur öffentlichen Anklageerhebung. Allen Angeklagten droht die Todesstrafe und in der US-Öffentlichkeit bestehen kaum Zweifel daran, dass mit einem solchen Urteil auch Gerechtigkeit hergestellt würde. Viele Menschen rund um den Globus dürften es ähnlich sehen, schließlich waren die Attentate von New York und Washington perfide, monströs und in ihrer Abscheulichkeit in diesem Jahrhundert beispiellos. Doch bei diesem Prozess geht es nicht nur um Gerechtigkeit für die Opfer. Es geht auch um die Frage, ob Gerechtigkeit im Kampf gegen den Terror mit rechtsstaatlichen Mitteln geschaffen werden kann. Die Militärrichter müssen zeigen, dass auch in einem speziellen Verfahren wie diesem rechtsstaatlich unbedenkliche Beweise für die Verurteilung der mutmaßlichen Täter erbracht werden können. Unter Folter erpresste Geständnisse dürfen dabei ebenso wenig eine Rolle spielen, wie Aussagen aus zweiter Hand Beweiskraft erlangen sollten.

Guantánamo als schwere Hypothek

Allein der Schauplatz des Verfahrens stellt eine schwere Hypothek für die US-Regierung dar. Guantánamo ist nicht nur zum Symbol für eine nach 9/11 von der Bush-Regierung geschaffene Sonderjustiz geworden. Das Gefangenenlager war zumindest in den ersten Jahren seiner Existenz auch der Ort schwerer Menschrechtsverletzungen. Erwähnt sei hier nur das sogenannte Waterboarding, eine Foltermethode, bei der den Häftlingen das Gefühl vermittelt wird, sie würden ertränkt. Als Khalid Sheikh Mohammed 2006 in das Militärgefängnis auf Kuba verlegt wurde, befand er sich bereits drei Jahre in US-Gewahrsam - in geheimen Sondergefängnissen, wo er unter Anwendung härtester Methoden – darunter auch das Waterboarding – verhört worden war. Sein Schuldeingeständnis, das Khalid Sheikh Mohammed Ende 2008 ablegte, erscheint vor diesem Hintergrund weitgehend wertlos, zumal es mit seiner provozierenden Forderung einherging, als Märtyrer hingerichtet zu werden. Viele Aussagen  des Hauptangeklagten haben sich inzwischen als unwahr erwiesen. Der Prozess kam auch deswegen jahrelang nicht in Gang.

DW-Redakteur Daniel Scheschkewitz (Foto: DW)
DW-Redakteur Daniel ScheschkewitzBild: DW

Obamas Erfolg und Scheitern

Aus gutem Grund hatte US-Präsident Barack Obama versucht, das Verfahren vor einem amerikanischen Zivilgericht in New York stattfinden zu lassen und die Gefangenen auf das amerikanische Festland zu verlegen. Doch der US-Kongress sperrte sich. Und der Bürgermeister von New York, Michael Bloomberg, weigerte sich ebenfalls mit Hinweis auf die hohen Kosten für die besonderen Sicherheitsmaßnahmen, die ein solches Verfahren erforderlich  gemacht hätte.

Nun also doch ein Prozess auf dem US-Militärstützpunkt. Präsident Obama hat damit seinem Instinkt als Politiker nachgegeben. In einem Wahlkampfjahr und mehr als zehn Jahre nach den Anschlägen schien ihm ein mit Mängeln behaftetes Verfahren besser als gar keines. Wenn der zeitliche Ablauf stimmt und es zu der erwarteten Verurteilung kommt, könnte er seiner bisher so erfolgreichen Bilanz im Kampf gegen den Al-Kaida-Terror einen weiteren Erfolg hinzufügen. Erst die Ergreifung und Tötung Osama Bin Ladens, danach eine Verurteilung der Drahtzieher von 9/11. Vielmehr kann ein US-Präsident auf diesem Feld kaum bieten. 56 Prozent der US-Wähler bescheinigen Obama schon jetzt eine erfolgreiche Anti-Terrorpolitik. In der Wirtschaftspolitik stellt ihm das amerikanische Wahlvolk wesentlich schlechtere Noten aus.

Strengere Maßstäbe erforderlich

Auch wenn man bereit ist, die besonderen Umstände eines solchen Verfahrens zu akzeptieren: Die Militärjuristen müssen die unter Folter erwirkten Aussagen der Angeklagten identifizieren und von der Beweislast ausnehmen. Dazu gehört auch die Aufklärung dessen, was in den Geheimgefängnissen der Bush-Jahre geschah. Der Kronzeuge der Anklage, der Al-Kaida-Überläufer Majid Khan, muss auf seine ausreichende Glaubwürdigkeit hin überprüft werden.

Im Vorfeld des Verfahrens haben die Anwälte der Angeklagten ein stark eingeschränktes Besuchsrecht bei ihren Mandanten beklagt. Auch Dokumente zur Vorbereitung durften sie nicht in das Militärgefängnis mitbringen. Dies widerspricht rechtsstaatlichen Prinzipien. Eine lange Liste von Psychopharmaka, die dem Hauptangeklagten seit längerer Zeit verabreicht wurden, haben berechtigte Zweifel an seiner Prozessfähigkeit aufkommen lassen. Besonders scharfe Geheimhaltungsvorschriften, so befürchten Juristen, werden dem Prozess ein hohes Maß an Transparenz nehmen.

Wenn aber die USA die speziellen Verhörmethoden der Bush-Jahre vergessen machen wollen, müssen an diesen Prozess besonders strenge Maßstäbe angelegt werden. Sonst bliebe bei einer anschließenden Verurteilung mehr als nur ein schaler Beigeschmack. Zumal sich Europäer aus grundsätzlichen Erwägungen mit einem Todesurteil ohnehin nicht anfreunden könnten.