Einführung in US-Politik
3. November 2006Föderalismus
Die Vereinigten Staaten von Amerika sind ein Staatenbund aus 50 Staaten und dem District of Columbia als Sitz der Bundesregierung. Die Verfassung gibt die Struktur der Bundesregierung vor und spezifiziert ihre Befugnisse und Aufgaben. Alle weiteren Regierungstätigkeiten liegen im Verantwortungsbereich der einzelnen Bundesstaaten, die ihre eigenen Verfassungen und Gesetze haben. Jeder der Bundesstaaten untergliedert sich in Counties (entspricht etwa den deutschen Landkreisen), Townships (Kommunalbezirke unterhalb der Counties), Cities (Stadtgemeinden) und Villages (ländlichen Gemeinden) mit ihren eigenen gewählten Verwaltungen.
Gewaltenteilung
Die Regierungsgewalt und -aufgaben sind in den Vereinigten Staaten auf drei Gebiete verteilt: auf die Legislative, die Judikative und die Exekutive. Artikel 1 der Verfassung definiert die Legislative und überträgt die legislative Gewalt dem Kongress der Vereinigten Staaten. Die exekutive Gewalt des Präsidenten wird in Artikel 2 festgelegt. Artikel 3 legt die judikative Gewalt in die Hände eines Obersten Gerichts und diesem unterstellten Gerichten, wenn der Kongress es für nötig hält, diese einzuberufen.
"Prüfungen und Ausgleiche"
In diesem System der Gewaltenteilungen arbeitet jeder Bereich unabhängig vom anderen. Trotzdem werden gegenseitige "Prüfungen und Ausgleiche" (Checks and Balances) durchgeführt, um zu verhindern, dass sich zuviel Macht in einer der Branchen konzentriert und auch um die Rechte und Freiheiten der Bürger zu wahren. Der Präsident, zum Beispiel, kann sein Veto zu Gesetzesvorschlägen einlegen, die der Kongress beschlossen hat, und der Präsident kann die Richter des Obersten Gerichts bestimmen; das Oberste Gericht kann ein vom Kongress erlassenes Gesetz oder auch eine Direktive des Präsidenten als verfassungswidrig erklären; der Kongress kann sowohl den Präsidenten als auch Richter des Bundesgerichtshofes des Amtes entheben.
(Mit freundlicher Unterstützung der US-amerikanischen Botschaft in Berlin)