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Politik

"Reichsbürger" bestreitet Mordabsicht

29. August 2017

Im Fall des mutmaßlichen "Reichsbürgers" aus Georgensgmünd hat vor dem Landgericht in Nürnberg der Mordprozess begonnen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, einen Polizisten gezielt erschossen zu haben.

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Deutschland Prozess gegen "Reichsbürger" in Nürnberg
Prozessauftakt in NürnbergBild: picture-alliance/dpa/D. Karmann

Der Angeklagte Wolfgang P. soll im vergangenen Oktober in Georgensgmünd in Bayern bei einer Waffenrazzia einen Polizisten eines Sondereinsatzkommandos erschossen haben. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft lautet auf Mord. Außerdem ist der 49-Jährige wegen dreifachen versuchten Mordes und zwei Fällen von gefährlicher Körperverletzung angeklagt, weil er weitere Schüsse auf andere Polizisten abgegeben haben soll. Bei dem Einsatz hatten die Waffen des Hobby-Jägers beschlagnahmt werden sollen, weil er bei den Behörden als nicht länger zuverlässig galt.

Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft schoss P. nach einem bereits mindestens zwei Monate vorher gefassten Mordplan auf die Polizisten. P. sei eindeutig auf den Zugriff der Polizei vorbereitet gewesen. Er habe absichtlich aus dem Hinterhalt "Schüsse mit der Folge möglichst vieler tödlicher Verletzungen" abgeben wollen, um dadurch Polizisten in ihrer Eigenschaft als Amtsträger möglichst zu töten, heißt es in der Anklage. Anschließend habe er sich ergeben und auf einen angeblich versuchten Einbruch berufen wollen, um Notwehr vorzugaukeln.

Untermauert sieht die Staatsanwaltschaft ihre Einschätzung dadurch, dass der Angeklagte eine Schutzweste getragen hat. Als besonders geschulte und mit schwerer Schutzausrüstung versehene Beamte des Spezialeinsatzkommandos gegen sechs Uhr morgens die Waffen aus dem Haus holen wollten, feuerte P. elf Schüsse durch eine geschlossene teilweise verglaste Wohnungstüre auf sie ab.

Angeklagter P. hüllt sich in Schweigen

P. äußerte sich zum Auftakt der Verhandlung weder zu den Tatvorwürfen noch auf wiederholte Nachfragen des Gerichts zu seinen Personalien. Er sei anwesend, jeder wisse, wer er sei, erklärte der seit der Tat in Untersuchungshaft sitzende Angeklagte. 

Die Verteidiger bestreiten eine Tötungsabsicht. Ihr Mandant sei erschüttert über den Tod des Beamten, sagten sie unmittelbar vor Prozessbeginn. Er sehe sich auch nicht als "Reichsbürger". "Als solcher würde er sich nicht bezeichnen", sagte eine Anwältin.

Anwälte bezweifeln Sinn des Polizeieinsatzes gegen P.

Den Polizeieinsatz gegen ihren Mandanten nannten sie unnötig. Die Polizei hätte P. beschatten und stellen können, als er unbewaffnet gewesen sei. Die Schüsse seien gefallen, weil ihr Mandant bei einem "dilettantisch" ausgeführten Polizeieinsatz durch einen Angriff auf sein Haus von drei Seiten im Schlaf überrascht worden sei.

Ein psychiatrischer Gutachter berichtete, auch ihm gegenüber habe P. eine Tötungsabsicht bestritten. Er habe nach seinen Angaben gedacht, dass der Dritte Weltkrieg ausbreche und deshalb geschossen. Der Angeklagte habe sich zudem vor Kriminalität und vor Übergriffen durch Institutionen gesorgt.

Für den Prozess sind zunächst zwölf Verhandlungstage bis Mitte Oktober angesetzt. Seit den Schüssen von Georgensgmünd gibt es bundesweit ein schärferes Vorgehen gegen die sogenannte Reichsbürgerbewegung.

"Reichsbürger" erkennen die Bundesrepublik nicht als Staat an. Stattdessen behaupten sie, das Deutsche Reich bestehe fort. Sie sprechen Grundgesetz, Behörden und Gerichten die Legitimität ab und akzeptieren keine amtlichen Bescheide. Deutschlandweit gibt es laut Bundesamt für Verfassungsschutz 12.600 Anhänger der Szene, Hunderte von ihnen sollen auch Rechtsextreme sein.

qu/pab (dpa, afp)