Rekord-Schadenersatz für Helmut Kohl
27. April 2017Im Kern ging es in dem Zivilprozess um Kohl-Zitate aus dem Buch "Vermächtnis - die Kohl-Protokolle" von dessen früherem Biografen Heribert Schwan und dessen Mitautor Tilman Jens. Der Bestseller war 2014 im Heyne-Verlag erschienen, der zur Random-House-Gruppe gehört.
Gespräche auf Tonband mitgeschnitten
Das Buch basiert auf Gesprächen mit Kohl, die Schwan auf Tonband-Kassette mitschnitt. Kohl sieht sich durch die Veröffentlichung der Zitate in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt. Das Kölner Landgericht hatte im Vorfeld seiner Entscheidung bereits deutlich gemacht, dass es grundsätzlich von einem Anspruch Kohls auf Schadenersatz ausgeht. Die Höhe eines solchen Anspruchs hatten die Richter aber bis dato offen gelassen. Ihr Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Anwälte wollen Urteil anfechten
Die Anwälte der Autoren Schwan und Jens sowie des Verlags hatten schon vorher angekündigt, die Entscheidung anzufechten. Kohl hatte auf fünf Millionen Euro geklagt. Die bisher höchsten Summen, die für schwere Verletzungen des Persönlichkeitsrechts durch unzulässige Veröffentlichungen zugesprochen wurden, bewegten sich um die 400.000 Euro. Die Summe von einer Million Euro ist daher ein Rekord.
Der Journalist Schwan sollte als Ghostwriter Kohls Memoiren verfassen. Bevor der vierte und letzte Band der Aufzeichnungen erschien, hatten sich die beiden zerstritten. Schwan veröffentlichte daraufhin eigenmächtig das "Vermächtnis"-Buch mit pikanten Äußerungen Kohls aus ihren Gesprächen. Sie betrafen unter anderem die heutige Bundeskanzlerin Angela Merkel sowie die früheren Bundespräsidenten Christian Wulff und Richard von Weizsäcker.
Pflicht zur Geheimhaltung verletzt
Kohl klagte dagegen und erreichte, dass das Buch in der vorliegenden Form nicht mehr ausgeliefert werden durfte. Er betont, dass die Äußerungen strikt vertraulich gewesen seien. Nach Überzeugung des Gerichts durfte nur Kohl selbst entscheiden, welche seiner Aussagen veröffentlicht werden sollten und welche nicht. Schwan habe mit dem Buch seine Verschwiegenheitspflicht und seine Pflicht zur Geheimhaltung verletzt. Schwan selbst hatte immer erklärt, wenn Kohl etwas wirklich Vertrauliches gesagt habe, habe er ihn jedes Mal aufgefordert, den Kassettenrekorder auszustellen.
uh/jj (dpa, afp)