Religionszugehörigkeit nicht immer ein Muss
25. Oktober 2018Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat einer Frau in dem Fall eine Entschädigung in Höhe von rund 3900 Euro zugesprochen. Sie hatte sich 2012 beim Evangelischen Werk für Diakonie und Entwicklung (EWDE) als Referentin beworben. Bei der Tätigkeit ging es um einen Bericht zur Umsetzung der Antirassismus-Konvention durch Deutschland.
In der Ausschreibung hatte die Diakonie die Zugehörigkeit zu einer christlichen Kirche vorausgesetzt. Die Frau ist konfessionslos und wurde nicht zum Vorstellungsgespräch eingeladen. Sie klagte wegen Diskriminierung aufgrund der Religion. Sie hatte eine Entschädigung von mindestens 10.000 Euro gefordert.
EuGH-Urteil ist maßgeblich
Die Richter gaben der Frau nun Recht, reduzierten aber die Entschädigung. Das evangelische Werk habe die Klägerin wegen ihrer fehlenden Kirchenzugehörigkeit unrechtmäßig benachteiligt, meinte das Gericht. Dabei verwies es auf eine Einschätzung des Europäischen Gerichtshofs in dem Fall. Dieser hatte im April entschieden, dass eine Kirchenmitgliedschaft nur dann verlangt werden kann, wenn sie für die Stelle "wesentlich, rechtmäßig und gerechtfertigt" sei. Das sei hier nicht der Fall, meinte das Bundesarbeitsgericht.
Die evangelische und die katholische Kirche kritisierten das Urteil. Sie sehen ihre Einstellungspraxis als Teil ihres im Grundgesetz festgelegten Selbstbestimmungsrechts an. Deshalb verlangen sie üblicherweise von Bewerbern eine Religionszugehörigkeit. Die Diakonie teilte mit, dass sie eine Verfassungsbeschwerde in Erwägung ziehe. Die Richter in Karlsruhe haben bislang im Streit um das Arbeitsrecht tendenziell eher zugunsten der Kirchen und deren Selbstbestimmungsrecht geurteilt.
Ba/ml (kna, afp, epd)