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Politik

Richter verbietet Syrerin Kopftuch im Gerichtssaal

18. Juli 2017

Eine Syrerin will sich vor dem Amtsgericht in Luckenwalde scheiden lassen. Das gehe nur ohne Kopftuch im Gerichtssaal, entschied der Richter. Das Gericht hat eine simple Erklärung, die Anwältin ist empört.

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Eine Frau, die ein Kopftuch trägt, sitzt im Verwaltungsgericht in Augsburg. (Foto: picture alliance/dpa/K.J.Hildenbrand)
Bild: picture alliance/dpa/K.J.Hildenbrand

Ein Familienrichter im brandenburgischen Luckenwalde hat einer Syrerin das Tragen ihres Kopftuches im Gerichtssaal untersagt. Wie der Tagesspiegel berichtete, erhielt die Anwältin Najat Abokal, die die syrische Frau vertreten soll, ein richterliches Schreiben. Darin heißt es: "Religiös motivierte Bekundungen wie Kopftuch werden im Gerichtssaal und während einer Verhandlung nicht erlaubt."

Neutralitätsgebot gilt für Staatsbedienstete

Laut Tagesspiegel kam die Frau als Flüchtling nach Deutschland. Hier will sie sich nun am Amtsgericht Luckenwalde im Landkreis Teltow-Fläming von ihrem Mann scheiden lassen. Die Anwältin der Syrerin hält das Kopftuchverbot für ihre Mandantin für verfassungswidrig und hat die Anordnung laut Zeitung gegenüber dem Gericht beanstandet. 

Abokal will gegen die Anordnung vorgehen. Die Anwältin kann sich dabei auf höchstrichterliche Entscheidungen berufen. Das Neutralitätsgebot schreibt nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vor, dass für Staatsbedienstete, also auch Richterinnen und Staatsanwältinnen vor, aus religiösen Gründen kein Kopftuch tragen sollen. Dies gilt allerdings nicht für andere Prozessbeteiligte und Zuschauer im Gerichtssaal.

Die Direktorin des Amtsgerichts, Roswitha Neumaier, sagte dem "Tagesspiegel", der für den 27. Juli angesetzte Termin sei vertagt worden. Zu dem von ihrem Kollegen verhängten Kopftuchverbot erklärte sie gegenüber der Zeitung nur: "Er hat für Ordnung zu sorgen im Gerichtsaal, wo religiöse Zeichen nichts zu suchen haben."

Angriff auf Religionsfreiheit

Unterstützung erhält die Anwältin der Syrerin vom Bonner Staatsrechtler Klaus Gärditz. Er wirft dem Richter groben Missbrauch des richterlichen Ermessens vor, der die Unvoreingenommenheit des Gerichts infrage stelle und als Rechtsbeugung verstanden werden könne, zitiert die Zeitung aus einem Beitrag des Universitätsprofessors. Die Justiz dürfe "keine Ressentiments eines provinziellen Alltagsrassismus und -sexismus mit prozessualen Mitteln fortsetzen". Gärditz sieht laut Zeitung die Religionsfreiheit der Syrerin verletzt.

pab/stu (epd, kna, tagesspiegel.de)