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RWE darf Wald für Braunkohle roden

Patrick Große | Gero Rueter
24. November 2017

Die Umweltorganisation BUND hat vor Gericht verloren. Der Betrieb des Braunkohletagebaus Hambach ist rechtmäßig und RWE darf einen Wald roden, für den Umweltschützer gekämpft hatten. Gelingt doch noch der Stopp?

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Der Hambacher Wald wird von RWE gerodet, um darunter die Braunkohle abzubauen. Schon rund 90 Prozent des alten Waldes wurden zerstört. Wald- und Klimaschützer fordern den Stopp der Abholzung. Mit einer großen Wahrscheinlichkeit wird Deutschland des Ausstieg aus der Kohle bald einleiten und die Braunkohle wird nicht mehr gebraucht. Eine Waldrodung erscheint Überflüssig. Foto: Gero Rueter
Bild: DW/G. Rueter

Zwischen den Parteien gibt es einen breiten Konsens, dass ein Kohleausstieg nötig ist, um die Klimaziele in Deutschland noch zu erreichen. Doch darüber wie und wann es so weit ist gibt es keine Einigung, und es gibt auch keinen Ausstiegsplan. 

Muss jetzt noch ein weiteres Waldstück für den Abbau der Braunkohle am Tagebau Hambach bei Köln geopfert werden, obwohl dies eventuell gar nicht mehr nötig ist und der Kohleausstieg bald beginnt?

Diese Frage stellen sich immer mehr Bürger und inzwischen auch Juristen. Aber an der Rechtmäßigkeit des umstrittenen Tagebaus ließ das Verwaltungsgericht in Köln keinen Zweifel und lehnte eine Klage des Bundes für Umwelt- und Naturschutz (BUND) gegen die Fortführung des Braunkohletagebaus Hambach ab: Die von den Umweltschützern in Zweifel gezogenen Genehmigungsbescheide für den Tagebau seien alle rechtmäßig, urteilte das Gericht am Freitag.

Gegen das Urteil will der BUND nun Berufung beim Oberverwaltungsgericht einlegen und hofft durch einen Eilantrag eine vom Energieversorger RWE beabsichtige Waldrodung noch zu stoppen.

Der Tagebau Hambach, open surface mine, Germany
Der Tagebau Hambach ist fast so groß, wie die Kölner Innenstadt.Bild: Elian Hadj-Hamdi

Worum geht es genau? 

Der BUND klagte vor dem Verwaltungsgericht gegen das Bundesland Nordrhein-Westfalen (NRW) und den Energiekonzern RWE. Die Umweltschützer hatten die Rechtmäßigkeit der Betriebsgenehmigung für den Tagebau Hambach bestritten, dem größten Abbauort für Braunkohle in Deutschland.

Der Tagebau hat eine Fläche von 85 Quadratkilometern. Mittlerweile würde eine deutsche Großstadt in das bis zu 400 Meter tiefe Loch passen. Zwischen 2020 und 2030 möchte RWE das Abbaugebiet sogar noch einmal erweitern. Dafür müssten wieder Orte weichen und Menschen umgesiedelt werden. Aber auch der sehr alte Hambacher Wald müsste weichen. 

Der alte Wald gehört rein rechtlich dem Konzern RWE. Darum kann das Unternehmen theoretisch selbst entscheiden, was damit passiert. Für den BUND ist der Wald aber ein Gebiet, das geschützt werden sollte. Viele gefährdete Tier- und Pflanzenarten leben dort. 

Abholzung trotz möglichem Kohleausstieg?

Am Dienstag (21.11.2017), dem ersten Verhandlungstag des Prozesses, sorgte der Richter selbst für Aufsehen. Das Gericht schlug zwei Vergleiche vor, um den Hambacher Wald zu erhalten: Entweder könne RWE das Abbaugebiet verlegen und den Wald aussparen oder den alten Wald so lange wie möglich verschonen, in der Erwartung, dass die Politik wahrscheinlich bald ein Ende des Kohleabbaus zur Einhaltung der Klimaziele beschließt.

Zum ersten Mal argumentierte ein deutsches Gericht mit einem baldigen Kohleausstieg. Für Richter Holger Maurer aber ist das Ende der Kohle unausweichlich. Der Kohleausstieg sei nur noch eine Frage der Zeit, sagte Maurer. "Nur wissen wir noch nicht genau wann es passiert."

Bei der Urteilsverkündung betonte das Gericht noch mal sein Bedauern, dass es in der mündlichen Verhandlung nicht gelungen sei, einen Vergleich zwischen den Beteiligten herbeizuführen, um den Rechtsstreit auch mit Blick auf die dahinter stehenden Interessen einvernehmlich beizulegen.

Das Land NRW und RWE hatten den Vergleich jedoch abgelehnt. Es sei nicht möglich den Hambacher Wald auszulassen oder erst später anzugehen. Dirk Jansen, Geschäftsleiter des BUND in NRW, fand den Schritt des Richters dennoch bemerkenswert: "Ein solcher Vergleich wäre ein wesentlicher Beitrag zum Frieden in der Region gewesen." Die Entscheidung des Landes NRW und des RWE-Konzerns sei eine Realitätsverweigerung. "Der jetzige Abbaustand bietet noch auf Jahre hinweg genug Raum ohne den Rest des Hambacher Waldes anzugreifen," sagte er. 

Beschlüsse und Gesetzte aus den 70ern

Seit 2015 rodet der Energiekonzern RWE den Hambacher Wald, das beliebte Erholungsgebiet der anliegenden Dörfer. 90 Prozent der Bäume sind schon verschwunden. Früher gehörte der Wald zu den größten zusammenhängenden Naturgebieten in Nordrhein-Westfalen.

Der BUND will die weitere Rodung noch stoppen. Außerdem klagt der Naturschutzbund dagegen, dass RWE den Tagebau auch nach 2020 noch ausweiten möchte. Für einen solchen Schritt hätte das Land NRW eine sogenannte "Umweltverträglichkeitsprüfung" (UVP) durchführen müssen. Damit stellen Experten fest, wie schädlich ein solcher Eingriff für die Natur ist. Eine solche Prüfung hat es für den Zeitraum 2020 bis 2030 aber nicht gegeben.

Der Streitpunkt: Den Gesamtplan für den Hambacher Tagebau haben die Behörden 1977 beschlossen. Die UVP gibt es aber erst seit 1990. NRW und RWE stützen sich darauf, dass für ihre Planung die Gesetzeslage der 70er-Jahre gelte. Eine Umweltprüfung sei daher nicht nötig und das Gericht gab ihnen recht.

Protest gegen weiteren Abbau von Braunkohle und Schutz des Hambacher Waldes , Aktion rote Linie im August 2017 (DW/ Gero Rueter)
Protest im Hambach Wald gegen Rodung, Braunkohleabbau und Klimazerstörung. Immer mehr Menschen fordern Stopp. Bild: DW/G. Rueter

Umweltschützer kündigen weiteren Widerstand an

Trotz des abweisenden Urteils gibt sich der BUND nicht geschlagen, will in die Berufung gehen und rief unmittelbar nach der Klageabweisung die nächsthöhere Instanz an. Beim Oberverwaltungsgericht wollen die Umweltschützer in einem Eilverfahren jetzt erreichen, dass die Waldrodungen zumindest solange untersagt werden, bis in diesem und einem anderen Verfahren endgültige Urteile über den Weiterbetrieb des Tagebaus gesprochen worden sind.

"Wir werden weiter alle politischen und rechtlichen Hebel ansetzen, um den unverantwortbaren Tagebau zu stoppen und die Reste des Hambacher Waldes zu retten", sagte BUND-Braunkohlenexperte  Dirk Jansen. "Wir fordern RWE auf, sich unabhängig von Gerichtsentscheidungen auf einen Rodungsstopp einzulassen, anstatt der Natur weiter unverantwortlichen Schaden zuzufügen."

RWE zeigt sich gegenüber dieser Aufforderung unnachgiebig und hält an der Absicht fest, zeitnah mit den Rodungsarbeiten zu beginnen und nicht auf weitere Urteile und auch politische Entscheidungen abzuwarten. "Wir haben jetzt das Recht auf Rodung und ohne Rodung wäre der Weiterbetrieb gefährdet", sagt RWE Pressesprecher Guido Steffen gegenüber der DW.

Dass RWE sich so verhält, bezeichnet der BUND Vorsitzende Hubert Weiger als "eine unvergleichliche Ignoranz gegenüber dem einzigartigen Lebensraum und den klimapolitischen Notwendigkeiten". Es sei "der Vorsatz der Landesregierung und von RWE Fakten zu schaffen. Sie wollen den uralten Hambacher Wald unwiederbringlich der Kohle opfern, bevor auf Bundesebene der Kohleausstieg besiegelt ist. Diese harte Haltung gießt Öl ins Feuer eines ohnehin aufgeladenen Konfliktes", so Hubert und "das war sogar den Kölner Richtern klar."

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Gero Rueter Redakteur in der Umweltredaktion