Südafrika verlässt Internationales Strafgericht
21. Oktober 2016Im Sommer 2015 nimmt der Präsident des Sudan, Omar Hassan al-Baschir, am Gipfeltreffen der Afrikanischen Union in Südafrika teil. Der Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag hat gegen den Autokraten einen Haftbefehl wegen des Verdachts von Kriegsverbrechen und Völkermord im Darfur-Konflikt erlassen.
Keine Festnahme al-Baschirs
Als Unterzeichnerstaat des IStGH-Abkommens wäre Südafrika verpflichtet gewesen, al-Baschir festzunehmen. Aber die Regierung ermöglichte ihm die ungehinderte Ausreise. Sie berief sich dabei auf die Immunität von Staats- und Regierungschefs vor Strafverfolgung.
Seitdem streiten wegen des Falles die Vereinten Nationen, der Gerichtshof und Südafrika. Jetzt hat die Regierung in Pretoria den Konflikt auf drastische Weise beendet: Sie kündigt ihren Austritt aus dem Internationalen Strafgerichtshof an.
"Unfaire Praxis" in Den Haag
Justizminister Michael Masutha erklärte nach Medienberichten in einem Schreiben an UN-Generalsekretär Ban Ki Moon, die Verpflichtungen gegenüber dem Strafgericht in Den Haag seien nicht mit dem Einsatz Südafrikas für Frieden in Afrika vereinbar. Man nehme bei der Arbeit des Gerichts eine Ungleichheit und eine unfaire Praxis wahr - eine Anspielung darauf, dass sich bisher ausschließlich Afrikaner vor dem IStGH verantworten mussten.
Unklar ist, ob der Rücktritt Südafrikas gültig ist, weil die Regierung ohne Zustimmung des Parlaments handelte. Ein Austritt aus dem Gerichtshof wird laut Gründungsvertrag, dem Römischen Statut, erst ein Jahr nach der Benachrichtigung der Vereinten Nationen wirksam.
Der Internationale Strafgerichtshof wurde 2002 im niederländischen Den Haag eröffnet und verfolgt Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen. Derzeit sind 124 Staaten Mitglied. Anfang der Woche hatte bereits Burundi Schritte eingeleitet, aus dem Gründungsvertrag auszusteigen.
wl/uh (dpa, epd)