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Politik

Lange Haftstrafe für saudische Aktivistin

28. Dezember 2020

Ein Gericht in Saudi-Arabien hat die Frauenrechtlerin Ludschain al-Hathlul zu fünf Jahren und acht Monaten Haft verurteilt. Bekannt wurde sie wegen ihres Kampfes gegen das Autofahrverbot für Frauen in Saudi-Arabien.

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Saudi-arabische Aktivistin Ludschain al-Hathlul
Die saudi-arabische Aktivistin Ludschain al-Hathlul vor ihrer FestnahmeBild: Marieke Wijntjes/Amnesty International/dpa/picture alliance

Die Hälfte der Haftstrafe - die zwei Jahre und zehn Monate, die Al-Hathlul bereits im Gefängnis verbrachte - wurde in eine Bewährungsstrafe umgewandelt. Das meldet die saudische Nachrichtenseite Sabq. Damit könnte die 31-Jährige im März freigelassen werden. Zudem wurde ein Reiseverbot von fünf Jahren verhängt. Das Urteil ist 30 Tage lang anfechtbar.

Al-Hathlul habe eine "ausländische Agenda innerhalb des Königreichs mit dem Internet umsetzen" wollen, hieß es in dem Urteil. Sie habe das Herrschaftssystem kippen wollen. Al-Hathlul zählt zu den international bekanntesten Aktivisten in der streng islamischen Monarchie Saudi-Arabien und wurde vor allem durch die Kampagne für ein Ende des Autofahrverbots für Frauen bekannt.

Autofahrerin in Saudi-Arabien
Kurz bevor das Autofahrverbot 2018 für Frauen aufgehoben wurde, ist al-Halthul inhaftiert worden (Archivbild)Bild: picture-alliance/dpa/W. Obeida

Sie wurde im Mai 2018 festgenommen - kurz bevor das Fahrverbot aufgehoben wurde. Die Staatsanwaltschaft hatte die Höchststrafe von 20 Jahren Haft gefordert.

Nachdem sie vor dem Strafgericht in Riad angeklagt worden war, wurde ihr Prozess vergangenen Monat an den Specialised Criminal Court (SCC) verlegt, der nach Angaben von Aktivisten für die Verhängung langer Haftstrafen berüchtigt ist. Er wird demnach auch dazu benutzt, kritische Stimmen unter dem Deckmantel der Terrorismusbekämpfung zum Schweigen zu bringen.

Familie erhebt Foltervorwürfe

Nach Aussagen des Richters hat Al-Hathlul die Straftaten gestanden. Ihre Geständnisse habe sie freiwillig und ohne äußeren Zwang gemacht. Ihre Familie hatte dagegen erklärt, dass Ludschain gefoltert worden sei, unter anderem durch simuliertes Ertränken ("Waterboarding"), Auspeitschen und mit Elektroschocks. Al-Hathlul war zweimal in Hungerstreik gegangen, um gegen die Bedingungen ihrer Haft zu protestieren. Die Vorwürfe der Folter hatte das Gericht vergangene Woche zurückgewiesen.

UN: "Zutiefst beunruhigendes Urteil"

Das UN-Menschenrechtsbüro sprach von einem "zutiefst beunruhigenden" Urteil. Al-Hathlul sei zweieinhalb Jahre willkürlich festgehalten worden. Das Büro unterstütze eine vorzeitige Freilassung im Rahmen der Bewährungsstrafe nachdrücklich als "dringliche Angelegenheit", schrieb das Büro mit Sitz in Genf bei Twitter.

Al-Hathluls Schwester Lina kritisierte das Urteil scharf. "Ludschain und meine Eltern wurde kaum Zeit zur Vorbereitung gegeben, deshalb kann dieser Prozess kaum als fair verstanden werden." Die Eltern traten in dem Prozess als Anwälte der Angeklagten auf. Ludschain sei "keine Terroristin, sondern eine Aktivistin". Die Verurteilung für Reformen, die Kronprinz Mohammed bin Salman und das Königreich selbst propagierten, sei "ultimative Heuchelei". Die Familie sei "erschüttert", dass Ludschain auch nur einen weiteren Tag im Gefängnis verbringen müsse.

Der Seite Sabq zufolge verkündete das Gericht für Terrorismusfälle das Urteil am Montag. Al-Hathlul habe demnach versucht, die öffentliche Ordnung in Saudi-Arabien zu stören und habe dabei auch mit einer Reihe von Personen und Organisationen zusammengearbeitet. Die Bewährungszeit wird aufgehoben, wenn Al-Hathlul in den kommenden drei Jahren eine Straftat begeht.

nob/as (dpa, rtre)