"Scharia-Polizei" muss doch vor Gericht
3. Mai 2016Der Auftritt von Islamisten als "Scharia-Polizei" in Wuppertal vor zwei Jahren wird nun doch noch in einem Strafprozess behandelt. Nach einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft ließ das Oberlandesgericht Düsseldorf die Anklage gegen acht von neun Angeschuldigten zur Hauptverhandlung zu. Der dritte Strafsenat halte eine Verurteilung wegen Verstoßes gegen das im Versammlungsgesetz vorgegebene Uniformverbot für wahrscheinlich, teilte das Gericht mit. Im Dezember 2015 hatte das Landgericht Wuppertal die Anklage nicht zur Hauptverhandlung zugelassen, da aus seiner Sicht das Verhalten der Beschuldigten "keinen strafbaren Verstoß gegen das Uniformverbot" darstelle.
Zum Verzicht auf Alkohol und Glücksspiel aufgefordert
Im September 2014 waren Salafisten als selbst ernannte Sittenwächter durch Wuppertal gezogen. Die Männer im Alter zwischen 24 und 35 Jahren trugen Westen mit dem Aufdruck "Shariah Police" (Artikelbild). Sie forderten Passanten auf, auf Alkohol und Glücksspiele zu verzichten. Dabei war Sven Lau, einer der bekanntesten Köpfe der Salafisten-Szene in Deutschland. Die Scharia ist das islamische Recht.
Laut Oberlandesgericht haben die Angeklagten durch die Westen ihre zustimmende Einstellung zur Geltung der islamischen Rechtsordnung Scharia zum Ausdruck gebracht und durch den Zusatz "Police" auch ihren Willen zur Durchsetzung bekundet. Wegen der Ähnlichkeit des Auftritts zu einer aus islamisch geprägten Ländern bekannten "Religionspolizei" könnten die Angeklagten einschüchternd militant gewirkt haben.
Bis zu zwei Jahre Gefängnis möglich
Lau soll den Rundgang wiederholt durch Redebeiträge unterbrochen und dabei betont haben, dass das Auftreten der Angeklagten "wie das Ordnungsamt oder die Polizei" wahrgenommen werden solle. Lau sitzt seit Dezember 2015 in Untersuchungshaft. Die Generalbundesanwaltschaft hat im April vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf Anklage gegen ihn erhoben, weil er eine IS-nahe Miliz in Syrien unterstützt haben soll.
Das Oberlandesgericht bestimmte, dass die Hauptverhandlung nun vor einer Großen Strafkammer des Landgerichts Wuppertal durchgeführt werden müsse. Ein Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Senats bestehe nicht. Bei einer Verurteilung müssen die Angeklagten mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren rechnen.
sti/uh (afp, dpa, epd, kna)