Schuld und Sühne im Sudan
2. April 2005Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat innerhalb einer Woche eine dritte Resolution zur Krise im Sudan verabschiedet und so den Druck auf die Regierung des größten afrikanischen Flächenstaats weiter erhöht. Nach der Bereitstellung einer Friedenstruppe für den Südsudan und Sanktionen gegen die Konfliktparteien in der Region Darfur wurde gegen Bedenken der USA nun auch die Einschaltung des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) beschlossen.
Ausnahmeregelung für US-Bürger
Der von Frankreich eingebrachten Resolution stimmten am Donnerstagabend (31.3.2005) in New York elf der 15 Mitgliedsstaaten zu. Die USA, die den IStGH aus grundsätzlichen Erwägungen ablehnen, enthielten sich ebenso der Stimme wie China, Algerien und Brasilien. Zuvor setzten die USA durch, dass in der Resolution geregelt wird, dass US-Bürger, die im Sudan tätig sind, davon ausgenommen werden. Die Regierung im Sudan lehnt jedoch ab, dass wegen Kriegsverbrechen angeklagte Sudanesen in Den Haag oder vor einem anderen ausländischen Gericht der Prozess gemacht wird.
Ein Wendepunkt?
Die Entschließung vom Donnerstag sieht vor, dass der IStGH für alle seit dem 1. Juli 2002 in Darfur verübten Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zuständig ist. "Diese Resolution markiert einen Wendepunkt", sagte der französische UN-Botschafter Jean-Marc de la Sabliere. Sie sei ein Signal an alle Verantwortlichen für Gräueltaten in Darfur, dass sie nicht länger mit Straffreiheit rechnen könnten. Bislang haben 98 UN-Staaten das Statut für den IStGH ratifiziert.
Nach UN-Schätzungen sind seit Beginn der Übergriffe und Kämpfe in Darfur im Jahr 2003 mehr als zwei
Millionen Menschen geflohen. Ein britischer Parlamentsbericht sprach zuletzt von bis zu 300.000 Todesopfern in Folge der Gewalt. Hintergrund des Konflikts sind unter anderem die Gegensätze zwischen afrikanischen Ethnien in Darfur und der arabischen Bevölkerung im Norden Sudans. (kap)