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Schweden darf Assange vernehmen

11. August 2016

Nach langem Tauziehen dürfen schwedische Staatsanwälte den Wikileaks-Gründer Julian Assange in Ecuadors Botschaft in London zu einem Vergewaltigungsvorwurf befragen.

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Julian Assange im Februar 2016 (Foto: rtr)
Julian Assange im Februar 2016Bild: Reuters/P.Nicholls

Die ecuadorianischen Behörden hätten einer Vernehmung zu dem Vorwurf aus dem Jahr 2010 zugestimmt, sagte eine Sprecherin der Anklage. Darum hatten die Schweden sich nach eigenen Angaben seit über einem Jahr bemüht. Einen ersten Antrag hatte Ecuador demnach aus formalen Gründen abgelehnt. Weitere Vorwürfe sexueller Belästigung gegen den Australier waren im vergangenen Sommer verjährt.

Der Wikileaks-Gründer Julian Assange wird "in den kommenden Wochen" in der ecuadorianischen Botschaft in London von der schwedischen Justiz befragt werden. Hierfür werde zwischen Ecuador und der schwedischen Staatsanwaltschaft ein Termin vereinbart werden, teilte das Außenministerium in Quito mit. Die Befragung werde in den Räumlichkeiten der Botschaft stattfinden, in der Assange im Juni 2012 Zuflucht gesucht hatte.

Die schwedische Justiz will Assange in Zusammenhang mit den Vergewaltigungsvorwürfen vernehmen, die gegen ihn erhoben werden. Nachdem ihn eine Schwedin angezeigt hatte, wurde 2010 ein europäischer Haftbefehl gegen Assange erlassen. Der 45-jährige Australier sagt, es habe sich um einvernehmlichen Sex gehandelt, die Anschuldigungen weist er als politisch motiviert zurück.

Assange hatte sich 2012 in die diplomatische Vertretung begeben, nachdem er in Großbritannien alle Rechtsmittel gegen einen Antrag Schwedens auf seine Auslieferung ausgeschöpft hatte. Seitdem lebt er im Botschaftsgebäude auf beengtem Raum mit Bett, Computer und Balkonzugang.

Sollte der Wikileaks-Gründer das Botschaftsgelände verlassen, will ihn die britische Polizei festnehmen und an Schweden überstellen. Für diesen Fall befürchtet Assange, von den schwedischen Behörden an die USA ausgeliefert zu werden, wo ihm wegen Geheimnisverrats eine langjährige Haftstrafe und möglicherweise sogar die Todesstrafe droht.

chr/sti (afp, dpa)