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"Schädliche Neigungen" - Urteil im Fall Tugce

Sonja Jordans, Darmstadt16. Juni 2015

Ein Beispiel an Zivilcourage war am Ende ein banaler Streit - Der Tod von Tugce Albayrak hat international für Aufsehen gesorgt. Nun ging der Prozess gegen den Täter zu Ende. Von Sonja Jordans, Darmstadt.

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Trauer um Tugce - Foto: Boris Roessler (dpa)
Bild: picture-alliance/dpa/B. Roessler

Es ist 11.34 Uhr, als der Angeklagte ein letztes Mal aus den Arrestzellen des Darmstädter Landgerichts nach oben in Sitzungssaal 3 geführt wird. Mit einer braunen Aktenmappe vor dem Gesicht versucht er, sich vor dem Blitzlichtgewitter zu schützen, das sofort über ihn hereinbricht. Die drei Verteidiger des Jungen versuchen, ihn so gut es geht abzuschirmen.

Nur noch wenige Minuten sind es, bis der derzeit wohl bekannteste Angeklagte Deutschlands seinen Urteilsspruch hören wird: Sanel M., angeklagt wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Er hatte zu Prozessbeginn im April eingeräumt, die Studentin Tugce Albayrak vergangenen November nach einem Streit geschlagen zu haben. Daraufhin stürzte die junge Frau ohnmächtig auf den Parkplatz eines Offenbacher Schnellrestaurants und fiel ins Koma. Wenige Tage später, an ihrem 23. Geburtstag, starb Tugce aufgrund einer Hirnblutung.

Angeklagter nimmt Urteil regungslos zur Kenntnis

Zur Urteilsverkündung ist der Zuschauerraum in Saal 3 voll besetzt. Auf dem Flur drängen sich Medienvertreter und Neugierige, die keinen Platz mehr ergattert haben. Ein letztes Mal ist das Landgericht Darmstadt an diesem Dienstagvormittag Schauplatz eines Medienauflaufs, der das Verfahren gegen Sanel M. zu einem der am meisten beachteten des Jahres gemacht hat. Die mediale Vorverurteilung des Angeklagten und die Anteilnahme am Geschehen wird die Kammer später in ihrer Urteilsbegründung aufgreifen.

Täter Sanel M. - Foto: Kai Pfaffenbach (dpa)
Täter Sanel M.: Keine positive SozialprognoseBild: picture-alliance/dpa

Drei Jahre Jugendstrafe lautet das Urteil. Als das Gericht unter Vorsitz von Richter Jens Aßling das Strafmaß verkündet, steht Sanel M., gekleidet in leuchtend rosafarbenem Pullover, mit gesenktem Blick zwischen seinen Verteidigern. Er zuckt nicht zusammen, weint nicht, dreht sich nicht um - wie an beinahe jedem der vergangenen neun Prozesstage. Er müsse die Tatsache erst noch verarbeiten, sagt sein Verteidiger Stephan Kuhn später, als er nach dem Befinden seines Mandanten befragt wird. Vielleicht ist der Angeklagte aber auch einfach nur erleichtert, dass das Verfahren vorbei ist.

Vorverurteilung schon vor Prozessbeginn

Denn hinter Sanel M. sowie der Familie des Opfers liegen Monate der Anspannung. Der 18-jährige M. sei bereits vorverurteilt gewesen, bevor das Verfahren begonnen hatte, merkt der Vorsitzende Richter an. "Es hat hier eine Kampagne gegeben." Warum das Verfahren derart hohe Wellen geschlagen habe, sei verwunderlich. "Aber sogar ein Landtagsabgeordneter hat vor Prozessbeginn ein Interview gegeben und erklärt, wem zu glauben sei." Von der Unschuldsvermutung, nach der jeder so lange als unschuldig gilt, bis ein Gericht die Schuld festgestellt hat, könne dann keine Rede mehr sein.

Tugce Albayrak - Foto: Familie Albayrak
Opfer Tugce Albayrak: Üble BeleidigungenBild: Sabah

Denn der Prozess habe gezeigt, dass die Eskalation des Streits zwischen der Gruppe um das spätere Opfer Tugce und jener um den Angeklagten M. nichts mehr mit einer Hilfeleistung der Studentin auf der Toilette des Restaurants zu tun gehabt habe. Zwar habe Tugce sich eingemischt, als ein Kumpel des Angeklagten zwei Minderjährige auf der Toilette plump angemacht habe, sagt der Vorsitzende in seiner gut einstündigen Urteilbegründung. Dabei sei es auch zu ersten Auseinandersetzungen zwischen den Gruppen gekommen. "Hauptakteure" seien jedoch ein Freund Sanels und eine Begleiterin Tugces gewesen, so das Gericht. Erst später auf dem Parkplatz seien beide Gruppen erneut - und womöglich eher zufällig - aneinandergeraten. "Warum es dann eskalierte, lässt sich nicht mehr genau feststellen". Sicher ist jedoch nach Erkenntnis der Kammer, dass sowohl Tugce als auch der Angeklagte zunächst von Freunden zurückgehalten worden waren. "Man ahnte wohl, da kann was passieren", so der Vorsitzende.

Jens Aßling - Foto: Kai Pfaffenbach (dpa)
Richter Aßling: "Das war keine leichte Ohrfeige"Bild: picture-alliance/dpa/K. Pfaffenbach

Einen kurzen Moment der Ablenkung habe Tugce daraufhin genutzt und sei einige Schritte auf Sanel zugegangen - der daraufhin ausholte und Tugce niederstreckte. "Das war keine leichte Ohrfeige", betont der Vorsitzende. Vielmehr habe der Angeklagte "von hinten nach oben ausgeholt". Die tödliche Verletzung, das betont das Gericht mehrmals, habe Sanel M. zwar nicht gewollt. "Aber er wollte ihr ordentlich eine langen", formuliert es der Vorsitzende. M. sei wütend über die Beschimpfungen gewesen, die Tugce auf die ebenfalls üblen Beleidigungen der Jungs entgegnet hatten, "hat er gedacht, jetzt kann ich nicht anders, jetzt schlage ich zu", fasst Richter Aßling seine Sicht der Geschehnisse zusammen. Allerdings habe M. wissen müssen, dass ein Mensch nach so einem Schlag stürzen und sich womöglich schwer verletzen kann.

Während die Kammer ihr Urteil begründet, sitzt Tugces Mutter mit gesenktem Kopf an ihrem Platz im Gerichtssaal. Sie kämpft immer wieder mit den Tränen. Vor ihr liegt ein Button mit dem Konterfei ihrer Tochter - lachend, hübsch. So, wie sie sich an ihr Mädchen erinnern möchte. Die Familie hatte das Verfahren als Nebenkläger begleitet, musste dabei auch hören, wie immer wieder über das, was ihre Tochter an jenem abend in Offenbach gesagt haben soll, gesprochen wurde. "Das Gericht hat zu klären, wie es sich zugetragen hat", erklärt Aßling an die Eltern gewandt. Dass dies mitunter schwer für die Angehörigen des Opfers zu ertragen ist, sei verständlich, aber nicht vermeidbar. "Im Jugendstrafrecht geht es um die Zukunft des Angeklagten, trotz des Bewusstseins, dass es für Ihre Tochter keine Zukunft gibt."

Haft wegen "schädlicher Neigungen" erzieherisch geboten

Richter Aßling nennt die drei Jahre Jugendstrafe "erzieherisch geboten". Und begründet dies mit "schädlichen Neigungen" des Angeklagten. Zwei Monate, bevor er Tugce niederschlug, hatte M. erst einen Arrest abgesessen - den dritten seines jungen Lebens. "Er hat erzieherische Defizite, was die Frage der Gewaltanwendung betrifft", sagt Aßling. Eine positive Sozialprognose sei so zunächst nicht zu erkennen.

Die Familie des Opfers - von der in der Vergangenheit einige Mitglieder immer wieder offen mit den Medien gesprochen hatten - zieht nach dem Urteilsspruch wortlos an den wartenden Journalisten vorbei. Dafür fasst ihr Anwalt zusammen, wie es wohl allen Prozessbeteiligten an diesem Dienstagmittag geht: "Sie sind erleichtert, dass es vorbei ist."