Schäuble will mehr Rechte für die Bundeswehr
10. Mai 2009Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) fordert eine Änderung des Grundgesetzes, um die Bundeswehr verstärkt im Kampf gegen Piraten einsetzen zu können. "Die GSG 9 ist laut Gesetz für solche Einsätze zuständig. Aber eigentlich ist das eine Aufgabe für die Bundeswehr. Dafür müssen wir ihr aber auch die rechtlichen Grundlagen durch eine Grundgesetzänderung geben", sagte Schäuble der "Bild am Sonntag".
Anlass für seinen Vorstoß ist offenbar das Scheitern einer Befreiung der deutschen Geiseln auf dem deutschen Frachter "Hansa Stavanger" vor Somalia. Die GSG 9, eine Spezialeinheit der Bundespolizei, war in das Krisengebiet geschickt worden. Ihr Einsatz wurde dann aber Samstag vergangener Woche in letzter Minute abgesagt: Zu groß schien das Risiko für die entführte Mannschaft und die Polizisten.
Elite-Soldaten auf Marineschiffen
Erstmals bestätigte Schäuble öffentlich den Abbruch der Rettungsaktion: "Die Lage war so schwierig geworden, dass es nicht zu verantworten war", sagte er am Samstag auf einer Veranstaltung der Berliner CDU. Rechtlich sei es nicht möglich gewesen, die Bundesmarine in internationalen Gewässern einzusetzen, sie habe kein Mandat. Zudem verfüge die Bundeswehr allein nicht über die notwendigen Mittel für eine Geiselbefreiung auf See. Deshalb sei die GSG 9 geschickt worden.
Laut "Spiegel" hat Schäuble vorgeschlagen, Elite-Kommandos auf Fregatten zu stationieren. Diese sollen Entführungen von Frachtern beenden, bevor sich Piraten mit den gekaperten Schiffen in einen ihrer sicheren Häfen zurückziehen können, so Schäuble. Dazu sollen kleine Kommandos mit Elitesoldaten des "Kommandos Spezialkräfte" (KSK) oder mit Kampfschwimmern auf deutschen Marineschiffen eingesetzt werden.
Schäuble: Grundgesetz-Änderung an SPD gescheitert
Dafür zuständig ist Verteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU). Schäuble soll ihm laut "Spiegel" am Mittwoch am Rande der Kabinettssitzung seinen Vorschlag dargelegt haben.
Nach Angaben des Innenministers war die von ihm vorgeschlagene Änderung des Grundgesetzes im Koalitionsvertrag von Union und SPD vorgesehen. Sie sei jedoch am Widerstand der SPD escheitert. (heb/dpa/rtr)