Seit Mitternacht sind ungedeckte Leerverkäufe in Deutschland verboten
Marcus Schlench19. Mai 2010
Die Finanzaufsicht BaFin macht überraschend schnell Ernst: Seit Mitternacht sind bestimmte spekulative Wetten von Investoren auf fallende Kurse verboten... und zwar sogenannte ungedeckte Leerverkäufe, die auch "nackte Leererkäufe genannt werden, um originelle Begriffe war die Finanzindustrie nie verlegen. Die BAfin gab diese Entscheidung gestern Abend bekannt und versetzte die Börsen prompt in Unruhe.