Es ist ein Grundprinzip des deutschen Föderalismus: die Starken sollen die Schwachen stützen. Doch zwei Bundesländer wollen nicht mehr so viel in den Länderfinanzausgleich zahlen. Hessen und Bayern fühlen sich als Zahler benachteiligt. Oft schon angekündigt haben beide Länder nun eine Verfassungsklage auf den Weg gebracht. Das Geben und Nehmen steht damit auf dem Prüfstand.