SPD unterstützt Abschiebehaft für Gefährder
27. Dezember 2016"Wer die allgemeine Sicherheit gefährdet, darf nicht auf freiem Fuß unterwegs sein", sagte der stellvertretende SPD-Vorsitzende Ralf Stegner der Zeitung "Welt". Man dürfe gewaltbereiten Islamisten, denen ein Terrorakt zugetraut werde, keine Chance zum Untertauchen lassen. Wenn ihr Asylantrag rechtskräftig abgelehnt worden sei, müssten sie in Abschiebehaft bleiben.
Am Wochenende hatte bereits CDU-Vize Armin Laschet verlangt, für diese Gruppe abgelehnter Asylbewerber müsse "die Abschiebehaft maximal ausgedehnt werden." Der Tunesier Anis Amri, der vor einer Woche den Anschlag auf den Weihnachtsmarkt in Berlin verübt haben soll, war bereits seit längerem als "Gefährder" registriert gewesen. Er wurde am Freitag in Italien von Polizisten erschossen.
Schon 14-Jährige ins Visier nehmen
Kurz vor ihrer Klausurtagung Anfang Januar hatte die CSU-Landesgruppe eine Beschlussvorlage für eine Verschärfung der Sicherheitsgesetze vorbereitet. "Wer unseren Staat bedroht, hat sein Gastrecht verwirkt", heißt es in dem Entwurf, der mehreren Medien vorliegt. Das Papier trägt den Namen "Sicherheit für unsere Freiheit". Nach dem Willen der CSU soll der Verfassungsschutz künftig bereits bei 14-Jährigen tätig werden dürfen. Damit soll einer Radikalisierung im Jugendalter vorgebeugt werden. Für Heranwachsende zwischen 18 und 21 Jahren soll in der Regel nicht mehr das Jugend-, sondern das Erwachsenenstrafrecht gelten.
Grundsätzlich soll die Abschiebepraxis verschärft werden. Bei der Abschiebehaft soll es nach dem Willen der CSU einen "neuen Haftgrund für Gefährder" geben - auch der mutmaßliche Attentäter von Berlin gehörte zu dieser Personengruppe. Den Ausreisegewahrsam will die Partei von derzeit vier Tagen auf vier Wochen verlängern. Verurteilte Extremisten, die sich nicht in Haft befinden, sollen umfassender überwacht werden, auch durch elektronische Fußfesseln.
Neben mehr Persional und besserer Ausstattung der Sicherheitsbehörden fordert die CSU auch verstärkte Zugriffsrechte für Polizei und Verfassungsschutz auf verschlüsselte Nachrichten im Internet. Da laut Bundeskriminalamt nur noch 15 Prozent der Kommunikation unverschlüsselt ablaufe, müssten Behörden das Recht bekommen, auf die zu überwachende Kommunikation von Verdächtigen vor der Verschlüsselung zuzugreifen, heißt es in dem Positionspapier. Sicherheitsbehörden müssten das Recht haben, Verkehrsdaten länger zu speichern und auf den Email-Verkehr und sonstige Kommunikationsdienste wie WhatsApp und Skype zugreifen zu können.
Datenschützer Schaar: Videoüberwachung kein Instrument gegen Terror
Der frühere Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar warnte indes, die Videoüberwachung im Kampf gegen den Terrorismus massiv auszuweiten. Videoüberwachung sei kein Instrument, das überall die gewünschten Ergebnisse bringe, sagte Schaar dem rbb. Bei der Terrorbekämpfung könne sie sogar schädlich sein. "Selbstmordattentäter legen es darauf an, Bilder zu produzieren. Diese Bilder werden dann von den Medien aufgegriffen und erzeugen Angst, das ist genau im Interesse der Terroristen. Man spielt ihnen also in gewisser Weise in die Hände."
Schaar forderte stattdessen eine sorgfältige Diskussion: "Was hätte den Anschlag verhindern und was die Aufklärung schneller machen können?" Nach dem Anschlag auf einen Weihnachtsmarkt in Berlin waren unter Politikern und Verbandsvertretern auch Stimmen für eine ausgeweitete Videoüberwachung auf öffentlichen Plätze laut geworden. Die Berliner Landesregierung aus SPD, Linken und Grünen will dies aus Datenschutzgründen derzeit nicht, obwohl das Bundeskabinett den Weg dafür freigemacht hat. Bei dem Anschlag am 19. Dezember starben zwölf Menschen. Der Weihnachtsmarkt an der Gedächtniskirche wird nicht mit Kameras observiert.
myk/sti (dpa/rtr/afp)