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Sportpolitik: DOSB lehnt Doping-Kronzeugenregelung ab

8. Dezember 2012
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Der deutsche Sport wird keine Kronzeugenregelung im Strafrecht und keine uneingeschränkte Strafbarkeit des Besitzes von Dopingmitteln fordern: Mit großer Mehrheit lehnten die Mitglieder des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) einen entsprechenden Antrag des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV) ab. Stattdessen verabschiedeten sie einen eigenen Antrag, der vorsieht, die Höchststrafe für Dopingvergehen im Arzneimittelgesetz von drei auf fünf Jahre zu erhöhen und weitere Schwerpunkt-Staatsanwaltschaften in allen Bundesländern zu schaffen. Diese sollen wie Polizei und Zoll eng mit der Nationalen Anti-Doping-Agentur (NADA) zusammenarbeiten.