Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen Syrer
8. Januar 2019Der Syrer Alaa S. soll Ende August 2018 während eines Streits mit einem Messer auf den 35-jährigen Daniel H. eingestochen haben. Dieser starb unmittelbar nach der Tat. Der Fall löste zahlreiche Demonstrationen auch rechter Gruppen aus. S. sitzt seit Ende August in Untersuchungshaft. Ein weiterer Tatverdächtiger, ein Iraker, ist nach wie vor auf der Flucht. Nach ihm wird seit Monaten mit einem internationalen Haftbefehl gesucht. Auch er soll mit einem Messer auf H. eingestochen haben.
Anklage: S. nahm billigend in Kauf, tödlich zu verletzen
Den Ermittlungen zufolge geriet der flüchtige Farhad R.A. in der Nacht zum 27. August auf der Straße mit H. in Streit. Worum es dabei ging, konnte bislang nicht geklärt werden. Wenig später sei der Beschuldigte S. dem Iraker zu Hilfe geeilt. Beide hätten anschließend "ohne rechtfertigenden Grund" mit Messern mehrfach auf H. eingestochen. H. erlitt unter anderem einen Herzstich und einen Lungendurchstich.
Auch ein weiterer Mann wurde in den Rücken gestochen und verletzt. Deswegen werden S. auch gemeinschaftlich versuchter Totschlag und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Der Anklage zufolge nahm S. zumindest billigend in Kauf, die beiden Opfer tödlich zu verletzen.
Das Tötungsdelikt erschütterte die sächsische Stadt. Es kam zu zahlreichen Demonstrationen, die teilweise in Gewalttätigkeiten mündeten. Rechte Gruppe versuchten, den Fall für ihre Zwecke zu instrumentalisieren. Auch die AfD zog gemeinsam mit der fremdenfeindlichen Pegida-Bewegung und Rechtsradikalen durch Chemnitz. Mehrere Rechtsradikale hatten den Hitlergruß gezeigt und wurden in Schnellverfahren verurteilt.
Im Zuge der Ermittlungen wurden nach Angaben der Staatsanwaltschaft mehr als hundert Zeugen teils mehrfach vernommen und eine Vielzahl von Spuren ausgewertet. Das Ermittlungsverfahren gegen den noch flüchtigen R.A. und einen weiteren beschuldigten Iraker wurde abgetrennt.
Der zunächst mit S. festgenommene Yousif I.A. kam Mitte September, rund drei Wochen nach dem Tötungsdelikt, wieder auf freien Fuß. Der dringende Tatverdacht gegen den Mann bestätigte sich nicht.
nob/sti (epd, afp, dpa)