Stichwort: Auslandseinsätze der Bundeswehr
13. September 2006"Active Endeavour" - Präsenz und See-Überwachung gegen den Terrorismus
Nach den Terror-Anschlägen des 11. September 2001 beschloss der NATO-Rat am 4.10.2001 zum ersten Mal das Inkrafttreten des Bündnisfalls. In diesem Zusammenhang wurde die Operation "Active Endeavour" als Beitrag der NATO zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus konzipiert. Basierend auf dem Beschluss der Bundesregierung vom 7.11.2001 und der Zustimmung des Bundestags am 16.11.2001 besteht der militärische Auftrag darin, Bereiche des Mittelmeers zu überwachen und gleichzeitig Präsenz zu zeigen.
"Enduring Freedom" - Internationale Koalition gegen weltweiten Terror
Am 12.9.2001, einen Tag nach den Terroranschlägen von New York und Washington, beschloss der NATO-Rat, dass der Angriff auf die USA als eine Aktion angesehen wird, die unter Artikel 5 des Washingtoner Vertrages fällt. Dieser stellt fest, dass ein bewaffneter Angriff gegen einen oder mehrere der Bündnispartner in Europa oder Nordamerika als ein Angriff gegen alle angesehen wird. Der Deutsche Bundestag hat am 16.11.2001 beschlossen, dass deutsche Streitkräfte mit den USA und den anderen Staaten der Anti-Terror-Koalition bei der militärischen Bekämpfung des internationalen Terrorismus zusammenarbeiten.
Bosnien und Herzegowina: EUFOR
Am 2.12.2004 übernahm die Europäische Union in Bosnien und Herzegowina das Kommando über die dort stationierten Friedenstruppen. Die Operation "Althea" der EUFOR ist die bislang größte militärische Operation der Union. Grundlage der Mission sind die am 12.12.1996 vom UN-Sicherheitsrat verabschiedete Resolution 1088 über den internationalen Einsatz in Bosnien und Herzegowina sowie der Friedensvertrag von Dayton vom 14.12.1995.
Der Deutsche Bundestag stimmte der Entsendung von bis zu 3000 deutschen Soldaten am 13.12.1996 zu. Am 17.11.2004 machte das Parlament den Weg frei für eine Beteiligung der Bundeswehr an "Althea". Auftrag des deutschen Kontingents ist es, in seinem Verantwortungsbereich die militärische Absicherung des Friedensvertrages von Dayton sicher zu stellen, die Volksgruppen von Feindseligkeiten abzuhalten und die Bewegungsfreiheit eigener Kräfte, internationaler Organisationen und Nicht-Regierungsorganisationen zu gewährleisten.
Kongo: EUFOR RD Congo
Am 27.4.2006 verabschiedete der Rat der Europäischen Union in Luxemburg den Rahmen für einen Militäreinsatz der EU zur Unterstützung der Mission der Vereinten Nationen in der Demokratischen Republik Kongo (MONUC) während der dortigen Wahlen. Diese autonome EU-Operation wird in enger Absprache mit den Behörden der DR Kongo und in enger Koordination mit ihnen und MONUC durchgeführt.
Der Rat ernannte den deutschen Generalleutnant Karlheinz Viereck zum Befehlshaber der EU-Operation und den französischen Generalmajor Christian Damay zum Befehlshaber des EU-Einsatzkontingentes. Das EU-Hauptquartier wird sich in Potsdam befinden. Der UN-Sicherheitsrat hatte am 25.4.2006 mit der Resolution 1671 die Militäroperation beschlossen. Der Bundestag stimmte dem Einsatz am 1.6. 2006 zu. Deutschland hat sich bereit erklärt, die Aufgabe der Evakuierung im Großraum der Hauptstadt Kinshasa zu übernehmen. Ein Teil der Bundeswehrtruppen wird in Gabun stationiert sein.
Afghanistan: International Security Assistance Force (ISAF)
Nach dem Sturz des Taliban-Regimes schufen die größten ethnischen Gruppen Afghanistans im November und Dezember 2001 auf der Petersberger Konferenz die Grundlage für die internationale Truppe ISAF, deren Aufstellung der Weltsicherheitsrat am 20.12.2001 beschloss. Sie soll im Auftrag der UNO die afghanische Regierung bei der Wahrung der Menschenrechte sowie bei der Herstellung und Wahrung der inneren Sicherheit unterstützen.
Darüber hinaus unterstützt ISAF die afghanische Regierung bei der Auslieferung humanitärer Hilfsgüter und der geregelten Rückkehr von Flüchtlingen. Der Kampf gegen das terroristische Netzwerk El Kaida und gegen die Taliban ist Aufgabe der Operation "Enduring Freedom". Mandat und Organisation der Friedenstruppe ISAF sind davon strikt getrennt. Der Deutsche Bundestag hat am 22.12.2001 das Mandat für die Beteiligung der Bundeswehr am ISAF-Einsatz erteilt.
Kosovo: KFOR
Der Einsatz der KFOR erfolgt auf der Grundlage der am 10.6.1999 vom Weltsicherheitsrat verabschiedeten Resolution 1244. Damit wurde die Basis geschaffen für eine zivile Übergangsverwaltung im Kosovo sowie für die von der NATO geführte KFOR-Operation. Zeitgleich trat am 10.6.1999 auch ein militär-technisches Abkommen zwischen der NATO und der Bundesrepublik Jugoslawien in Kraft, das den Abzug jugoslawischer Truppen aus dem Kosovo sowie das Nachrücken von KFOR-Soldaten regelte.
Sie haben den Auftrag, im Kosovo ein multi-ethnisches, friedliches, rechtsstaatliches und demokratisches Umfeld mit autonomer Selbstverwaltung aufzubauen und dies militärisch abzusichern. Vor allem aber gilt es, humanitäre Hilfe zu leisten, die Rückkehr aller Flüchtlinge und Vertriebenen zu fördern sowie die Verwaltung und die internationalen Hilfsorganisationen zu unterstützen. Die KFOR arbeitet eng mit der zivilen Verwaltung (UNMIK) zusammen und unterstützt so die Vereinten Nationen. KFOR und UNMIK kümmern sich unter anderem um die Instandsetzung zerstörter Straßen und Brücken, den Wiederaufbau von Krankenhäusern, Schulen und Wohngebäuden, das Aufspüren und Räumen von Minen sowie die ärztliche Grundversorgung der Bevölkerung. Die Bundeswehr ist seit dem 12.6.1999 im Kosovo präsent.
Georgien: UNOMIG
Die Beobachtermission UNOMIG in Georgien dient der Entschärfung des Konfliktes zwischen den ethnischen Gruppen der Georgier und der Abchasen. Die Truppe überwacht die Einhaltung des Moskauer Abkommens von 1994, in dem die Schaffung einer Sicherheitszone und einer Zone des Verbots schwerer Waffen innerhalb Georgiens vereinbart wurde. Gemeinsam mit den Friedenstruppen der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten kontrolliert UNOMIG die Einhaltung des Abkommens und überwacht den Rückzug georgischer Truppen aus dem Kodori-Tal. Bei Verstößen gegen das Moskauer Abkommen berichtet UNOMIG an den UNO-Generalsekretär. Außerdem unterstützen die Soldaten humanitäre Hilfsorganisationen bei der Verbesserung der Lebensverhältnisse vor Ort.
Äthiopien: UNMEE
Deutschland hat außerdem erstmals zwei Offiziere der Bundeswehr als Militärbeobachter im Rahmen der UN-Mission UNMEE (United Nations Mission in Ethiopia and Eritrea) nach Äthiopien entsandt. Grundlage ist eine Entscheidung des Kabinetts vom 28.1.2004. Mit der Entsendung folgt die Bundesregierung einer Bitte der Vereinten Nationen. Es handelt sich um einen unbewaffneten Einsatz der Streitkräfte, daher musste sich der Bundestag nicht mit dieser Entscheidung befassen. Die Mission hat das Ziel, den im "Abkommen von Algier" im Juni 2000 ausgehandelten Waffenstillstand und die eingerichtete entmilitarisierte Zone zwischen Äthiopien und Eritrea zu überwachen.
Südsudan: UNMIS
Nach 20 Jahren Bürgerkrieg beschlossen die Vereinten Nationen eine Mission, die den Frieden im Südsudan absichern soll. Die deutschen Soldaten bei UNMIS werden im Rahmen einer Mandatshöchstgrenze von 75 und mit einer Regelstärke von rund 50 Militärbeobachtern im Sudan aktiv sein. Der Deutsche Bundestag hat am 22.4.2005 mit überwältigender Mehrheit einer Beteiligung der Bundeswehr an UNMIS zugestimmt.
Afghanistan: UNAMA
Die United Nations Assitance Mission in Afghanistan (UNAMA) wurde am 28.3.2002 vom UN-Sicherheitsrat mit der Resolution 1401 gegründet. Ihre Aufgabe ist es, afghanische Institutionen bei der Umsetzung der Bonner Beschlüsse zu unterstützen - beispielsweise auf den Gebieten Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit und Gleichberechtigung. Ziel ist es, die Stellung der inländischen Einrichtungen zu stärken: UNAMA will sich selbst langfristig überflüssig machen.
Sumatra: Aceh Monitoring Mission (AMM)
Unter Führung der Europäischen Union überwacht die AMM auf der Insel Sumatra den Waffenstillstand zwischen der indonesischen Regierung und der "Bewegung für ein freies Aceh". Grundlage ist ein "Memorandum of Understanding" der Konfliktparteien. Deutschland hat bis zu zehn Beobachter angeboten, bis zu fünf davon können Soldaten sein. Die Beobachter leisten ihren Dienst in Zivil und sind unbewaffnet.