Stichwort: Ausnahmezustand in Pakistan
4. November 2007Anzeige
- Personen können ohne Anklage verhaftet werden, sie haben keinen Anspruch auf einen Rechtsbeistand.
- Das Recht auf Bewegungs- und Niederlassungsfreiheit ist eingeschränkt.
- Die Eigentumsrechte sind eingeschränkt.
- Die Versammlungsfreiheit ist aufgehoben. Politische Parteien dürfen nicht zu Kundgebungen aufrufen.
- Das Recht auf freie Meinungsäußerung ist ausgesetzt.
- Der Grundsatz der juristischen Gleichbehandlung ist ausgesetzt.
Neue Bestimmungen schränken die Berichterstattung ein. Dies betrifft insbesondere die Berichterstattung über Anschläge. - Mitarbeiter von Radiosendern sind mit einer dreijährigen Haftstrafe bedroht, wenn sie Mitglieder der Regierung oder der Streitkräfte "lächerlich machen".