Nicht konfliktscheu
2. Dezember 2008Das Amt des Hohen Kommissars für Menschenrechte war in den vergangenen Jahren oft ein Amt für starke Frauen: Mary Robinson aus Irland und Louis Arbour aus Kanada scheuten keinen Konflikt mit den Despoten und Diktatoren dieser Welt, wenn es um die Menschenrechte ging.
Seit Juli 2008 steht die südafrikanische Richterin und Völkerrechtsexpertin Navanethem Pillay an der Spitze des Hochkommissariats im schweizerischen Genf. Als oberste Menschenrechtshüterin der Vereinten Nationen kann sie öffentlichkeitswirksam auf Menschenrechtssituationen aufmerksam machen und eigene Untersuchungen anstrengen.
1994 auf Empfehlung der Menschenrechtskonferenz eingerichtet
Das von ihr geleitete Amt wurde auf Empfehlung der Wiener Menschenrechstkonferenz von 1993 bereits ein Jahr später eingerichtet. Es löste das bis dahin bestehende Menschenrechtszentrum ab. Internationale Strafgerichtsbarkeit, Armut, Diskriminierung, bewaffneter Konflikt und Gewalt, dies sind nur einige der großen Themen, die von hier aus innerhalb der Vereinten Nationen und zwischen ihren verschiedenen Organisationen koordiniert werden. Die Förderung und der Schutz der Menschenrechte sind die zentralen Aufgaben des Hohen Kommissars (OHCHR).
Das Amt kann eigene Untersuchungen durchführen, engagiert sich in der Menschenrechtsbildung und dient den UN-Vertragsorganen und vor allem dem neuen Menschenrechtsrat als Sekretariat.
Gewaltiger Fortschritt
Nach dem UN-Gipfel im September 2005 erfuhr das Amt eine wichtige Aufwertung: als einziges erhielt es ein größeres Büro und neue Stellen - ein gewaltiger Fortschritt im Rahmen des UN-Systems, sagen Experten.
Mit dem Fortschritt wuchs allerdings auch der Widerstand - vor allem bei den Mitgliedsländern des Menschenrechtsrates, die es mit der Einhaltung der Menschenrechte nicht so genau nehmen. Immer öfter versuchen einige Staaten, die Unabhängigkeit des Sekretariats zu beschneiden. Ein Verhaltenskodex zur Disziplinierung war bereits im Gespräch, ebenso wie die direkte Angliederung - und somit Weisungsgebundenheit - des Hohen Kommissars an das UN-Generalsekretariat.