Stichwort: Das höchste Amt im Staat
21. Juli 2005Der Bundespräsident ist das Staatsoberhaupt Deutschlands. Er ist laut Grundgesetz das Verfassungsorgan, das die Bundesrepublik Deutschland nach innen und außen repräsentiert. Er unterzeichnet Verträge mit anderen Staaten und ernennt diplomatische Vertreter der Bundesrepublik.
Kanzler-Vorschlag und Begnadigungsrecht
Neben diesen eher repräsentativen Funktionen hat er auch politische Aufgaben: Er schlägt den Kanzler zur Wahl durch den Bundestag vor und ernennt und entlässt ihn. Ebenso ernennt und entlässt der Bundespräsident - allerdings auf Vorschlag des Kanzlers - die Bundesminister.
Auch Bundesrichter, Offiziere und Bundesbeamte darf der Bundespräsident ernennen und wieder entlassen. Tatsächliche Entscheidungskompetenz bei der Auswahl dieser Personen hat er allerings nicht. Auf Bundesebene hat er ein Begnadigungsrecht. Außerdem unterzeichnet er die Bundesgesetze. Sie werden erst durch seine Unterschrift gültig.
Begrenzt aus historischen Gründen
Grundsätzlich sind die politischen Befugnisse des Bundespräsidenten allerdings eher beschränkt. Nach den Erfahrungen der Weimarer Republik wurde ihm nach dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland das Recht verweigert, Notverordnungen zu erlassen oder den Bundeskanzler eigenmächtig zu bestimmen.
Auflösung des Bundestages
Im Fall von vorgezogenen Neuwahlen allerdings hat der Bundespräsident eine deutliche politische Befugnis: Wenn der Bundeskanzler im Bundestag ein Misstrauensvotum verliert, bittet er den Bundespräsidenten, das Parlament aufzulösen.
Er hat dann 21 Tage Zeit, darüber zu entscheiden, ob er dies tun wird. Sollte er den Bundestag auflösen, muss er laut Artikel 68 des Grundgesetzes innerhalb der nächsten 60 Tage Neuwahlen anberaumen. Seine Entscheidung kann allerdings noch vom Bundesverfassungsgericht überprüft und gekippt werden.
Wer den Präsidenten wählt
Der Bundespräsident wird für fünf Jahre gewählt; er kann nur einmal wiedergewählt werden - und zwar jeweils von der Bundesversammlung. Sie besteht aus allen Bundestagsabgeordneten und aus ebenso vielen von den Länderparlamenten benannten Vertretern.
Im ersten Wahlgang müssen die insgesamt 1206 Mitglieder den Bundespräsidenten mit absoluter Mehrheit wählen. Auch im zweiten Wahlgang ist diese Mehrheit erforderlich. Erst im dritten Wahlgang reicht die einfache Mehrheit. Die Bundesversammlung tritt traditionell am 23. Mai zusammen, an dem Tag, an dem das Grundgesetz im Jahr 1949 verkündet wurde.