Stichwort: EU-Reform-Konvent
28. Februar 2002Die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union haben sich bei ihrem Gipfeltreffen am 17. Dezember 2001 im belgischen Laeken auf die Einrichtung eines so genannten Reform-Konvents geeinigt.
Es handelt sich dabei um ein Beratungsgremium, das über die Zukunft Europas nachdenken soll. Der Konvent soll für die 2004 geplante nächste Regierungskonferenz Vorschläge erarbeiten, wie die Union für die Aufnahme von bis zu zwölf neuen Mitgliedern handlungsfähig bleiben kann.
Die Form des Konvents wurde gewählt, weil sich in der EU-Spitze die Einsicht durchgesetzt hat, dass die herkömmlichen Regierungskonferenzen - die EU-Gipfel also - nicht mehr länger praktikabel sind.
Zusammensetzung
Der Reform-Konvent umfasst 105 Kern-Mitglieder.
Zum Vorsitzenden wurde der frühere französische Präsident Giscard d'Estaing ernannt, der von zwei Vizepräsidenten unterstützt wird. Seine Stellvertreter sind der frühere italienische Regierungschef Giuliano Amato und der belgische Ex-Ministerpräsident Jean-Luc Dehaene. Zusammen mit neun weiteren Mitgliedern bilden sie das Präsidium.
Dazu kommen 15 Vertreter der Regierungen, 30 nationale Abgeordnete, 16 EU-Parlamentarier und zwei Vertreter der Kommission.
Die 13 Beitrittsländer, einschliesslich der Türkei haben ebenfalls einen Sitz im Konvent, allerdings mit eingeschränktem Stimmrecht.
Ziel
12 bis 15 Monate wird das Gremium tagen - und zwar öffentlich. Im Vordergrund der Beratungen steht der Auftrag, die Europäische Union transparenter und demokratischer zu machen.
Es ist ein weites, ein umfassendes Mandat, das der Konvent in der Erklärung von Laeken erhält. Die Teilnehmer können die gesamte Europäische Union auf den Prüfstand stellen: Welche Zuständigkeiten soll die EU wirklich haben? Soll Europa sich eine Verfassung geben und wie soll diese aussehen? Welche Institutionen braucht die Union überhaupt?
Selbst Reformen, die die Macht der EU-Regierungen einschränken, stehen auf der Aufgabenliste des Konvents: zum Beispiel eine künftige Direktwahl des Kommissions-Präsidenten und die mögliche Einrichtung eines wirksamen Zwei-Kammersystems in der Gesetzgebung.
Das Ergebnis der Beratungen wird dann in Form von Optionen und Empfehlungen den Staats-und Regierungschefs vorgelegt. Und bei denen liegt auch das letze Wort über die Umsetzung der EU-Reform, die spätestens Anfang 2004 beschlossen werden soll.