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Stichwort: EU-Stabilitätspakt

20. August 2002

Der EU-Stabilitäts- und Wachstumspakt soll garantieren, dass der Euro eine harte Währung bleibt.

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Solider Haushaltskurs unter EU-Flagge

Beschlossen wurde der Pakt von den EU-Staats- und Regierungschefs 1996. Er gilt als Anschlussregelung des Vertrags von Maastricht von 1993, der drei Kriterien für den Beitritt eines Landes zur Euro-Zone formulierte.

Die Inflation darf demnach zwei Prozent nicht überschreiten, die Staatsverschuldung darf maximal 60 Prozent des Bruttoinlandsprodukts betragen. Kern des EU-Stabilitätspakts ist das Kriterium der Neuverschuldung.

Haushaltsdefizit unter drei Prozent

Danach darf das Haushaltsdefizit eines Mitgliedstaates der Euro-Zone die Marke von drei Prozent nicht übersteigen. Um dies zu verhindern, müssen die Mitgliedstaaten der EU-Kommission und dem Rat einmal im Jahr ein Stabilitätsprogramm vorlegen, das Auskunft über die Haushaltspolitik gibt. Ziel der EU-Staaten ist, bis zum Jahr 2004 einen nahezu ausgeglichenen Haushalt vorzulegen.

Neben Portugal sind auch Italien, Frankreich und Deutschland bislang allerdings noch weit von diesem Ziel entfernt. Überschreitet ein Land trotz des Stabilitätsprogramms die Marge von drei Prozent, ist die EU-Kommission laut Vertrag verpflichtet, ein Verfahren gegen dieses Land einzuleiten.

Naturkatastrophe erlaubt Ausnahmen

Ein Überschreiten der Drei-Prozent-Marke ist nur in Ausnahmefällen möglich, wie etwa im Falle einer Naturkatastrophe oder einer starken Rezession. Nach Einleitung des Verfahrens verfasst die EU-Kommission zunächst einen Bericht, in dem die Brüsseler Behörde das übermäßige Defizit feststellt. Der Bericht wird dann dem Rat der EU-Finanzminister vorgelegt, der das Dokument mit qualifizierter Mehrheit annehmen muss.

An der Abstimmung nehmen alle 15 EU-Staaten - also auch die Mitglieder außerhalb der Euro-Zone - inklusive des betroffenen Landes teil. Nach Annahme verfasst der Rat Empfehlungen an den Haushaltssünder, wie das Defizit in den Griff zu bekommen ist. Das Land hat dann maximal vier Monate Zeit, diese Empfehlungen umzusetzen.

Drastische Strafen bei Weigerung

Gemäß des Vertrages sollte das Defizit binnen eines Jahres wieder drastisch reduziert sein. Weigert sich die Regierung, die Empfehlungen umzusetzen, kann der Rat eine Geldstrafe gegen das Land beschließen. Diese liegt je nach Ausmaß des Defizits zwischen 0,2 und 0,5 Prozent des Bruttoinlandprodukts.