Stichwort: Kanzlerwahl
10. Oktober 2005Der Bundeskanzler wird laut Artikel 63 des Grundgesetzes von den 614 Abgeordneten des 16. Bundestages "mit verdeckten Stimmzetteln" gewählt.
In der konstituierenden Sitzung am 18. Oktober wird Bundespräsident Horst Köhler aller Voraussicht nach die Unions-Kanzlerkandidatin Angela Merkel als Bundeskanzlerin vorgeschlagen, da sie nach der Einigung mit der SPD gute Aussichten auf eine stabile Mehrheit hat. Horst Köhler muss sich zwar nicht ausdrücklich an den Vorschlag der Parteien halten. Doch es ist seine Pflicht, einen Kandidaten zu präsentieren, der berechtigte Chancen hat.
Dann beginnt der erste Wahlgang: Erhält Angela Merkel die absolute Mehrheit – im 16. Bundestag entspricht das mindestens 308 Stimmen – muss der Bundespräsident sie sofort zur Bundeskanzlerin ernennen. Bisher wurden alle deutschen Bundeskanzler im ersten Wahlgang gewählt. Doch oft war es knapp: Konrad Adenauer wurde 1949 mit der geringsten Anzahl von Stimmen gewählt und wohl nur dank seiner eigenen Stimme der erste Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland. Helmut Schmidt (SPD) und Helmut Kohl (CDU) erhielten beide im ersten Wahlgang nur eine Stimme mehr als erforderlich. Gerhard Schröder erhielt 2002 305 Ja-Stimmen, das waren nur drei mehr als nötig.
Relative Mehrheit kann reichen
Sollten weniger als 308 Abgeordnete im ersten Wahlgang für Angela Merkel stimmen, beginnt die zweite Wahlphase. Nun können die Bundestagsmitglieder andere Kandidaten vorschlagen, zum Beispiel auch Gerhard Schröder. Diese Kandidaten müssen jedoch von mindestens einem Viertel der Abgeordneten unterstützt werden. Zwei Wochen lang können nun beliebig viele Wahlgänge stattfinden. Ist nach 14 Tagen immer noch kein Kanzler gewählt worden, findet ein dritter und letzter Wahlgang statt.
In dieser dritten Wahlphase gewinnt der Kandidat mit der Mehrheit der Stimmen. Schafft er die absolute Mehrheit, wird er sofort vom Bundeskanzler ernannt. Konnte er nur eine relative Mehrheit, also die meisten Stimmen, bekommen, hat Bundespräsident Horst Köhler sieben Tage Zeit zu entscheiden, ob er den Minderheitenkanzler anerkennt oder den Bundestag auflöst. Entscheidet er sich für die Auflösung, muss es innerhalb von 60 Tagen Neuwahlen geben. Ein Minderheitskanzler hat die gleichen Rechte wie ein Kanzler mit absoluter Mehrheit. (ma)