Stichwort: Papst
19. April 2005Als Bischof von Rom und damit Nachfolger des Apostels Petrus ist der Papst Stellvertreter Christi, Leiter der Gesamtkirche und Haupt des Bischofskollegiums. Gleichzeitig ist er als "Chef" des Vatikanstaates auch Staatsoberhaupt.
Die besondere Stellung des Papstes zeigt sich in den Titeln, die er im Laufe der Kirchengeschichte erhielt: Heiliger Vater, Nachfolger des Apostelfürsten, Oberhaupt der allgemeinen Kirche, Patriarch des Abendlandes, Primas von Italien, Erzbischof und Metropolit der Kirchenprovinz Rom, Souverän des Staates der Vatikanstadt, Pontifex Maximus, Servus servorum Dei (Knecht der Knechte Gottes).
In diesen Titeln spiegeln sich das jeweilige Selbstverständnis des Amtsträgers, die Auffassung seiner Umgebung oder auch päpstlicher Anspruch. Die Bischofskirche des Papstes ist die Laterankirche in Rom und nicht der Petersdom.
Das Kirchenrecht (CIC) beschreibt seine Amtsgewalt so: "Der Papst besitzt kraft des Amtes die oberste, volle, unmittelbare und allgemeine ordentliche Gewalt in der Kirche, die er stets frei ausüben kann." Diese oberste "Gewalt" hat der Papst "kraft des Amtes", sie ist göttlichen Rechts, wird ihm also nicht von menschlichen Gremien, etwa der Gesamtheit der Gläubigen oder durch die Bischöfe, übertragen. Er steht über dem Allgemeinen Konzil oder dem Bischofskollegium; seine Entscheidungen bedürfen keiner Bestätigung. Auch gibt es dagegen keine Berufung an eine andere Instanz. (KNA)